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Anwaltsrechnung nicht bezahlt- Betrugsverurteilung- Revison erfolgreich

am 16.08.2006 von http://strafverteidigerbericht.beeplog.de

 
Das OLG Braunschweig hat in einer Entscheidung vom 7. August 2006 einer Revision stattgegeben.
Hintergrund ist die erstinztanzliche Verurteilung meiner Mandantin vor dem Amtsgericht Braunschweig zu einer Geldstrafe. Die Mandantin hatte in einer Familiensache eine Anwältin aufgesucht, die Anwaltsrechnung später aber nicht bezahlt. Das AG hat die für einen Betrug gemäß § 263 StGB erforderliche Täuschungshandlung darin erblickt, dass die Angeklagte gegenüber der Rechtsanwältin nicht offengelegt habe, dass sie die Anwaltskosten nicht bezahlen wolle bzw. nicht würde bezahlen können. Insbesondere habe sie eine bereits abgegebene eidestaatliche Versicherung verschwiegen.
Mit der Revison hatte ich gerügt, dass die Urteilsfeststellungen sowie die zugrunde liegende Beweiswürdigung lückenhaft sind. Unter anderem hatte sich das Amtsgericht nämlich nicht mit der Einlassung auseinandergesetzt, meine Mandantin sei davon ausgegangen, Prozesskostenhilfe zu …

Einstellung nach erfolgreicher Revision

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Ein langer Weg geht zuende

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