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Anwaltskosten für Ratsuchende überraschend

am 26.05.2006 von RA-Blog

Martin W. Huff, Anwalt und Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer Köln, berichtet im Kölner Stadtanzeiger von einer besonders hierzulande vorhandenen Hemmschwelle vieler Menschen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Viele Ratsuchende behelfen sich mit Büchern oder Informationen aus dem Internet und riskieren im Zweifel einen Rechtsstreit, der teurer wird als eine anwaltliche Beratung gewesen wäre.
Schuld sei u.a. die mangelnde Auskunftsbereitschaft vieler Anwälte über die zu erwartenden Kosten.
“Oft waren die Mandanten über die Höhe der Rechnung für einen vermeintlich einfachen Rat perplex.”
Bei günstigeren Auskünften von Banken oder Versicherungen würde oft übersehen, dass diese weder dem Verbot der Interessenkollision noch der Verschwiegenheitspflicht unterliegen und oft auch keine Haftpflichtversicherung haben.
Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) kostet eine Beratung für Verbraucher abhängig von Aufwand und Gegenstandswert zwischen etwa 15 Euro und maximal 190 Euro netto. Die Beratungsgebühr wird auf eine eventuell folgende Vertretung angerechnet.
Ab dem 01.07.2006 darf jeder Anwalt selbst entscheiden, wie viel er für die Beratung berechnet, muss dies dem Mandanten aber zwingend vorher erklären. Wer das vergisst, für den gilt weiter die Kappungsgrenze von 190 Euro netto.
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