Anwaltshomepage: Auslesen des Quellcodes verboten

Die Anwaltskanzlei Dozier Attorneys, die in den USA mit Abmahnungen auch außerhalb der Fachkreise bekannt geworden sind, hat sich was neues einfallen lassen: In den Bedingungen zur Nutzung ihrer Webseite verbieten sie es, dass man den HTML-Quellcode ausliest.

Man dürfe nicht die in Browsern integrierte Funktion nutzen um sich den Quellcode anzuschauen, schließlich sei es deren geistiges Eigentum. Dass man ihn nicht kopieren darf etc. mag ja nichts ungewöhnliches sein und ein guter Hinweis, da sich nicht unbedingt jeder daran hält. Aber anzeigen? Schließlich stellt der Quellcode das dar, was der Browser anzeigt. Dann dürfte ja auch der Browser nicht den Quell…

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Themen: Internet

Erschienen 21. Oktober 2007 auf http://www.medien-gerecht.de.

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