Anwaltliche Stellungnahme ist nicht genug

Jedenfalls scheint sie der Polizei hier in der Gegend nicht auszureichen. Da bestellt man sich im Ermittlungsverfahren und schreibt eine ellenlange Stellungnahme und was passiert?

Richtig: Der zuständige Beamte ruft eine knappe Woche später beim Mandanten an und bittet diesen sich doch noch zu Sache zu äußern bzw. zu einer Vernehmung vorbeizukommen. Wohlgemerkt wird in dem Telefonat eingeräumt, dass man unsere Stellungnahme vorliegen hat.

Schlechter Stil.

Aber für den Mandanten vielleicht sogar ein positives Zeichen: Nach unserer Stellungnahme bleibt …

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Erschienen 13. Oktober 2008 auf http://www.kanzlei-finkenzeller.de/aktuell.

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