Anwaltliche Sorgfaltspflichten bei der Postausgangskontrolle

Welche Anforderungen sind an die anwaltliche Sorgfaltspflicht hinsichtlich der Postausgangskontrolle bei fristgebundenen Schriftsätzen zu stellen? Diese Frage hatte der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung erneut zu beantworten:

Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand setzt voraus, dass die Partei ohne ihr Verschulden verhindert war, die versäumte Frist einzuhalten (§ 233 ZPO). Dabei steht gemäß § 85 Abs. 2 ZPO das Verschulden des Prozessbevollmächtigten dem Verschulden der Partei gleich. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehört es zu den Aufgaben des Prozessbevollmächtigten, dafür zu sorgen, dass ein fristgebundener Schriftsatz rechtzeitig hergestellt wird und innerhalb der Frist bei dem zuständigen Gericht eingeht. Zu diesem Zweck muss der Rechtsanwalt eine zuverlässige Fristenkontrolle organisieren und insbesondere einen Fristenkalender führen. Die Fristenkontrolle muss jedoch nur gewährleisten, dass der fristwahrende Schriftsatz rechtzeitig hergestellt und postfertig gemacht wird. Ist dies geschehen und ist die weitere Beförderung der ausgehenden Post organisatorisch zuverlässig vorbereitet, so darf die fristwahrende Maßnahme im Kalender als erledigt gekennzeichnet werden. Das ist im Allgemeinen anzunehmen, wenn der fristwahrende Schriftsatz in ein Postausgangsfach des Rechtsanwalts eingelegt wird und die abgehende Post von dort unmittelbar zum Briefkasten oder zur maßgeblichen gerichtlichen Einlaufstelle gebracht wird, das Postausgangsfach also “letzte Station” auf dem Weg zum Adressaten ist. Eine zusätzliche Überwachung der abgehenden Post, etwa durch Führung eines Postausgangsbuchs, ist unter diesen Umständen nicht erforderlich.

Die Erledigung fristgebundener Sachen ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs am Abend eines jeden Arbeitstages anhand des Fristenkalenders zu überprüfen. Eine bloße Prüfung, ob der in der Anwaltskanzlei für die Gerichtspost bestimmte Ausgangskorb leer ist, reicht für eine wirksame Ausgangskontrolle nicht aus. Einen Nachweis dafür, dass das Schriftstück tatsächlich in den Postlauf gelangt ist, hat der Bundesgerichtshof ebenso wenig gefordert wie eine – meist nicht…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Zpo , Wiedereinsetzung , Anwaltsverschulden , Berufungsbegründungsfrist
Rechtsgebiet: Zivilrecht

Erschienen 19. März 2010 auf http://www.rechtslupe.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Fristenkalender, Erledigungsvermerk und Eintüten

Rechtslupe | 17. Mai 2011 — Eine fristwahrende Maßnahme darf im Kalender als erledigt gekennzeichnet werden, wenn der fristwahrende Schriftsatz in ein Po…

Rechtsanwaltsangestellte darf eintüten

Rechtslupe | 21. September 2011 — Grundsätzlich darf ein Rechtsanwalt darauf vertrauen, dass eine zuverlässige Büroangestellte einen postfertig zu machenden Schr…

Die Organisation der Fristenkontrolle

Rechtslupe | 30. November 2010 — Besteht in einer Anwaltskanzlei die Möglichkeit, dass ein Rechtsanwalt selbst Fristen streicht und bleibt offen, wer eine Frist…

Fristenkontrolle und das Faxprotokoll

Rechtslupe | 10. August 2010 — Bei der Übermittlung Frist wahrender Schriftsätze per Telefax kommt der Rechtsanwalt seiner Verpflichtung zu einer wirksamen …

Fristfaxe und die Fristenkontrolle

Rechtslupe | 25. Oktober 2010 — Zur Ausgangskontrolle fristwahrender Schriftsätze bei Anweisung einer Übersendung per Telefax hat sich jetzt der Bundesgerichts…

Fristenkontrolle bei mehreren Parallelverfahren

Rechtslupe | 15. November 2010 — Wenn in mehreren Verfahren gleicher Parteien mehrere Fristen für Rechtsmittel und Rechtsmittelbegründung zu notieren sind, muss…

Fristverlängerungsantrag und Fristenkontrolle

Rechtslupe | 26. August 2010 — Bei der Organisation des Fristenwesens in seiner Kanzlei hat der Anwalt durch geeignete Anweisungen sicherzustellen, dass die z…

Keine Kontrolle durch Anwaltskollegen

Rechtslupe | 21. April 2009 — Gegen eine Fristversäumnis hilft nur eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Eine Wiedereinsetzung wird allerdings nur gewä…

Fristenkontrolle und inhaltliche Richtigkeit des Schriftsatzes

Rechtslupe | 28. Oktober 2011 — Mit der ordnungsgemäßen Führung des Fristenkalenders wird gewährleistet, dass fristwahrende Schriftsätze rechtzeitig hergestell…

Sofortige Streichung im Fristenkalender

Rechtslupe | 22. Mai 2009 — Der Bundesgerichtshof hat die nahezug endlose Rechtsprechung zu den einem Rechtsanwalt im Rahmen der Fristenkontrolle obliegend…

Aktenlocher - Der Kanzleibedarf-Shop der Rechtslupe

Der Shop der Rechtslupe für Ihren Kanzleibedarf / Bürobedarf