Anwalt und Vollmacht
am 06.11.2007 von http://philorama.blogspot.comHier geht es nicht um die Frage, ob ein Verteidiger eine Vollmacht vorlegen muss.Ich bin schon mehrfach von Mandanten darauf angesprochen worden, ob nicht der Text des Vollmachtvordruckes ein wenig zu weit gehend ist.Die üblichen Vordrucke erstrecken sich auf ProzessführungScheidungVertretung in Straf- und BußgeldsachenVertretung in sonstigen VerfahrenBegründung und Aufhebung von VerträgenUnd dann heißt es noch:Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auf Neben- und Folgeverfahren aller Art (z. B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzungs-, Zwangsvollstreckungs-, Interventions-, Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Hinterlegungsverfahren sowie Insolvenzverfahren). Sie umfasst insbesondere die Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichtet den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere auch den Streitgegenstand und die von dem Gegner, von der Justizkasse oder von sonstigen Stellen zu.erstattenden Beträge entgegenzunehmen sowie Akteneinsicht zu nehmen.Damit ist nach außen hin tatsächlich Tür und Tor geöffnet. Ansinnen diese weit reichenden Befugnisse zu beschränken, trete ich allerdings entschieden entgegen.Im Verhältnis zwischen Mandant und Anwalt bestimmt der Auftraggeber nach qualifizierter Beratung, was zu tun und was zu lassen ist. Überschreitet der Anwalt die ihm vom Mandanten gesetzten Grenzen, handelt er vertragsbrüchig. Der Mandant kann jederzeit das Mandatsverhältnis kündigen.Das Vollmachtsformular hingegen soll der Gegenseite als Nachweis einer ordentlichen Bevollmächtigung dienen. Streicht der Mandant beispielsweise den Passus:Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auf Neben- und Folgeverfahren aller Art (z. B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzungs-, …
Strafbefehlszustellung ohne Vollmacht
Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Ein bayrisches Amtsgericht stellt den Strafbefehl an mich zu, obwohl ich keine schriftliche Vollmacht zur Akte gereicht habe. Der Mandant erhält ausdrücklich nur eine informatorische Abschrift.Dann schauen wir mal, was man im Süden damit anfangen…
Vollmacht - es geht auch ohne!
Advocatus Ravioli / Ob die Staatsanwaltschaft München II hier mitliest? In der heutigen Post befand sich die von letztem Freitag datierende Mitteilung, daß das Ermittlungsverfahren, in dem ich Anfang letzter Woche gebeten wurde, eine Vollmacht einzureichen, eingestell…
Bitte Vollmacht nachreichen
Advocatus Ravioli / Die Vollmachtsanforderer in den Reihen der Staatsanwaltschaft lassen nicht locker. Nachdem ich immer noch auf die Erklärung (und auch die Akte) warte, warum es bei der Staatsanwaltschaft München I eine Akte nur gegen Vollmacht gibt, versucht sich n…
Ich erteile Sie Vollmacht ... ?
RA J. Melchior, Wismar / Die Gegenseite legt Vollmacht vor: „Herren Rechtsanwälte xyz pp, München wird in Sachen ... wegen ... Vollmacht ... erteilt. Hm, Herren Rechtsanwälte, wichtig, wichtig - ob die Kollegen sich selbst siezen? Aber selbst dann w&…
Klient abhanden gekommen
strafprozess / Ein Anwalt, der im kantonalen Verfahren als amtlicher Verteidiger eingesetzt worden war, beschwerte sich namens seines Mandanten beim Bundesgericht. Dieses forderte den Anwalt auf, eine Vollmacht einzureichen, was aber nicht möglich war, weil der Ma…
Die Vollmacht vor dem Bundesverfassungsgericht
Jurakopf / Ich habe vor einiger Zeit einen ganz kurzen Essay zur Vollmacht vor dem BVerfG geschrieben. Zufällig hab eich es gerade auf meinem Rechner wieder gefunden und stelle es hier einfach mal ein - vielleicht ist es dem ein oder anderen nützlich, ein Sch…
