Amtsgericht Mettmann und das BMJ
Strafprozesse und andere Ungereimtheiten | 14. November 2005 — Ich habe berichtet, dass der Kollege, der vom Amtsgericht Mettmann ein Urteil bekommen hat, dass sinngemäß ausführt, Spam sei "n…
Ein Kollege verwandte auf seinem Briefbogens den Zusatz "Rechtsanwalt bei dem Landgericht und bei dem Oberlandesgericht". Er erhielt daraufhin von der zuständigen Anwaltskammer den belehrenden Hinweis, dies stelle eine gem. § 43b BRAO unzulässige irreführende Werbung dar. Hiergegen klagte der Kollege, im Ergebnis jedoch vergeblich.
Seine Argumentation überzeugte nicht wirklich, nachzulesen bei Haufe Recht:
Folgende Argumente führte der Kläger ins Feld: Er bezwecke keine Werbung, sondern wolle lediglich dem Rechtsverkehr schon durch seinen Briefkopf mitteilen, dass er - so wörtlich - "amtsgerichtliche Rechtsstreitigkeiten mangels hinreichender Kompetenz nicht führe". Außerdem wolle er mit diesem Zusatz verhindern, "dass ich mit Mandaten vor einem Amtsgericht, insbesondere dem Amtsgericht Hamm, belästigt werde." Weiterhin verweise er gerade nicht auf eine Zulassung nur bei bestimmten Gerichten, sondern er wolle nur deutlich machen, dass er "...ein Prozessanwalt (ist), der nur Prozesse führt, die bei Landgeric…
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RA J. Melchior, Wismar | 9. Oktober 2009 — Falls es jemanden interessiert, weil er z.B. Zahlungen unserer Landeszentralkasse erhalten hat, die nur mit einem Kassenzeichen…
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Bella & Ratzka Rechtsanwälte | 12. April 2010 — Ein potentieller Mandant rief an und begehrte eine rechtliche Beratung. Er meinte, er komme gerade von einem Kollegen, und der …
Arbeitsrecht Chemnitz | 2. August 2011 — Auf vielzähligen Briefbögen von Kollegen und Kolleginnen findet sich der Hinweis: "zugelassen am LG … und OLG …“. Solcherlei ist G…
Rechthaber | 26. Dezember 2008 — Eine Übersicht über die Akten- und Registerzeichen bei deutschen Gerichten: Registerzeichen der deutschen Justizbehörde…
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RA J. Melchior, Wismar | 2. September 2011 — Im aktuellen ADAJUR-Newsletter wird eine Entscheidung des AGH Hamm (2 AGH 50/10 vom o1.o4.2011) referiert: Wirbt ein Rechts…
Der von einem Rechtsanwalt in der Randleiste seines Briefbogens unterhalb seines Namens verwendete Zusatz "Rechtsanwalt bei dem Landgericht und bei dem Oberlandesgericht" ist in mehrfacher Hinsicht missverständlich, lückenhaft und falsch. Er beinhaltet eine irreführende und damit nach § 43b BRAO unzulässige Werbung.