Anwalt ist nicht gleich Anwalt
am 26.06.2008 von Obiter Dictum
Immer wieder werde ich gefragt, ob das denn geht und warum das eigentlich nötig ist - als Rechtsanwalt in einem Unternehmen angestellt zu sein. Dabei kommt es bei den unterschiedlichen Berufsbezeichnungen und Befugnissen immer wieder zu Mißverständnissen. Der folgende kleine und keineswegs allumfassende Beitrag will versuchen, ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen.
Jurist ist zunächst einmal keine geschützte Berufsbezeichnung. Wie es ein Staatsrechtslehrer meiner Uni einmal zu sagen pflegte: Jurist darf sich jeder nennen, der ein Exemplar des Grundgesetzes zuhause hat. Normalerweise werden als Juristen aber nur Studenten bzw. Absolventen eines rechtswissenschaftlichen Studienganges einer Universität oder Fachhochschule bezeichnet.
Die etwas blasierteren Jurastudenten führen die Bezeichnung Stud. iur. Nie ganz erschlossen hat sich mir dagegen, wer sich Cand. iur. nennen darf: Die einen behaupten, diese Stufe sei mit Bestehen der drei “großen” Scheine im Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht erreicht, andere setzen dafür erst die erfolgte Anmeldung zum 1. Staatsexamen an. Die Relevanz dieses Streites entspricht ungefähr der des Hochseefischereirechts der Inneren Mongolei.
An den Fachhochschulen findet man häufig Mischformen wie den Wirtschaftsjuristen. Universitätsabsolventen mit 1. Staatsexamen werden dagegen als Rechtskundige bzw. geprüfte Rechtskandidaten bezeichnet.
Der Titel Diplom-Jurist war bis 1990 der gängige Abschluß des Faches Rechtswissenschaften in der DDR. Seit einigen Jahren wird dieser Titel von immer mehr Universitäten an Absolventen mit 1. Staatsexamen verliehen, damit diese auch einen universitären Titel (wie die Kommilitonen mit den schönen Abkürzungen Dipl. Kfm., Dipl. Math., Dipl. Ing. etc.) bekommen. Eine zusätzliche Diplomarbeit oder sonstige Qualifikation ist damit aber nicht verbunden, weshalb manche es als unlauter ansehen, …
DIPLOM-JURIST
LawBlog / An anderer anderer Stelle wird in den Kommentaren über den Titel “Diplom-Jurist” diskutiert. Diesen neuen Hochschulgrad kann übrigens jeder beantragen, der das Erste Juristische Staatsexamen bestanden hat und unabhängig davon, ob er n…
Dipl.-Jur.
Tingeltangel Blog / Udo Vetter findet den “Dipl.-Jurist” so toll, dass er ihn sich auch gerne besorgen würde. Das freut mich natürlich, vor allem nach den Spötteleien, die immer mal wieder von Alexander lesen musste (z.B. hier in den Kommentaren) . Tro…
German lawyers/Deutsche Juristen
Transblawg / At Obiter Dictum, Christian Säfken recently dipped a few toes in the murky waters of terms for German lawyers: Anwalt ist nicht gleich Anwalt He discusses: Jurist, Stud. iur., Cand. iur., Wirtschaftsjurist, Rechtskundiger, geprüfter Rechtska…
Ich, der Diplom-Jurist
chris.blog » Jura / „Du hast ja noch keinen Abschluss“, sagte jemand kürzlich zu mir und rief damit mein Erstaunen hervor. Ich habe nämlich sehr wohl einen Abschluss und für denselben Blut und Wasser geschwitzt. Gegen die erste juristische Staatsprüfung ist das…
Informationsjurist
Vertretbar Weblawg / Das Jobportal Monster hat den Informationsjuristen zum Beruf der Woche gekürt (gefunden via Christian Säfkens Weblog). Im dortigen Beitrag heißt es: Anders als die klassischen Rechtswissenschaftler schließen Informationsjuristen ihr Studium ni…
Boom bei den Wirtschaftsjuristen?
Jurabilis / Ein Artikel in der Jungen Karriere berichtet von der großen Nachfrage potentieller Arbeitgeber nach Wirtschaftsjuristen, die bekanntlich mittlerweile auch aus Universitäten zu haben sind (Greifswald, Augsburg, Lüneburg etc.). In manchen Kanzl…
