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Anwalt haftet nicht für Fakten

am 08.07.2006 von http://www.recht.us/amrecht

CK - Washington.   Darf ein Anwalt vor Gericht über seine Erkenntnisse vortragen, oder muss er eine Haftung wegen Beleidigung befürchten? In Sachen Ethel Lowenbraun v. Thomas L. Canary et al., Az. 05-6032, ermittelte der Anwalt Betrugsumstände für seinen Auftraggeber, einen Insolvenzverwalter. Er brachte ein Gerichtsverfahren in Gang, um die Schädigung der Insolvenzmasse zu beheben. Die Schädigerin rächte sich an ihm mit einer Beleidigungsklage.
Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks lehnte eine Haftung des Rechtsanwalts unter Anwendung der Judikatur des Staates Kentucky ab. Im Verfahren stehe dem Anwalt eine absolute Haftungsentlastung zur Seite: [S]tatements in pleadings filed in judicial proceedings are absolutely privileged when material, pertinent, and relevant to the subject under inquiry. Heavrin v. Nelson, 384 F.3d 199, 202 (6th Cir. 2004). Greift dieses Haftungsprivileg, werden selbst die Motive und Absichten des Erklärenden unbeachtlich, da man in Gerichtsverfahren frei und ohne Furcht vor Klagen oder finanziellem Ruin sprechen können muss.
Das …

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