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Anwälte und Ärzte gegen abhören von Berufsgeheimnisträgern

am 09.11.2007 von http://rechtsanwaelte-wuerzburg.de/aktuelles

- Marburger Bund und Deutscher Anwaltverein warnen vor Ende der Schweigepflicht -
Berlin. In einer gemeinsamen Pressekonferenz haben der Marburger Bund (MB) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) entschieden die beabsichtigten Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen und andere verdeckte Ermittlungsmaßnahmen gegen Berufsgeheimnisträger, wie Rechtsanwälte und Ärzte, abgelehnt. Sowohl die Beziehung zwischen Patient und Medizinern als auch zwischen Anwalt und Mandant bedürfe des besonderen Vertrauensschutzes, der sich sogar in einer berufsrechtlichen Schweigepflicht widerspiegele. Beide Organisationen forderten den Deutschen Bundestag auf, die voraussichtlich für diese Woche geplante Verabschiedung dieser Maßnahmen abzulehnen.
„Das Vertrauensverhältnis zwischen einem Rechtsanwalt und dem Mandanten ist nicht teilbar und kann nicht von der ausgeübten anwaltlichen Tätigkeit abhängig gemacht werden“, so Rechtsanwalt Hartmut Kilger, DAV-Präsident. Zwar sehe der Gesetzgeber den besonderen Schutz der Strafverteidiger vor, nicht jedoch der übrigen Anwaltschaft. Eine solche Aufspaltung der Anwaltschaft und der Berufsgeheimnisträger im Besonderen sei abzulehnen.
„Die gesamte deutsche Ärzteschaft lehnt diesen Anschlag auf das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Medizinern geschlossen ab“, so Dr. Frank Ulrich Montgomery, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes. Das Recht auf Vertraulichkeit zwischen Patient und Arzt, vor 3.000 Jahren von Hippokrates niedergelegt, sei eines der ältesten Menschenrechte überhaupt. Wer dieses Recht aushebele, lege die Axt an die Wurzeln unserer Demokratie. „Wer die ärztliche Schweigepflicht und das schützende Patienten-Arzt-Verhältnis schwächt, greift unverantwortlich auch die Bürgerrechte jedes Einzelnen an“, so Montgomery weiter.
Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz betonten beide Verbände, dass mit der Unterteilung der Freiberufler in schützenswerte und weniger schützenswerte Gruppen der Gesetzgeber ein nicht zu rechtfertigendes Zwei-Klassen-System bei Berufsgeheimnisträgern schaffe. Die Begründung des Gesetzgebers, staatliche Überwachung zur Bekämpfung …

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