Anwälte lehnen Kompromiß zum BKA-Gesetz ab

Medienberichten zufolge haben sich Union und SPD auf einen Kompromiss zum BKA-Gesetz geeinigt. Demnach soll die Anordnung von Überwachungsmaßnahmen auch in Eilfällen nur durch einen Richter erfolgen dürfen. Keine Änderung soll es bei den Zeugnisverweigerungsrechten geben; weiterhin sind nur Seelsorger, Strafverteidiger und Abgeordnete absolut vor Überwachungen geschützt, nicht jedoch Journalisten, andere Rechtsanwälte und Ärzte…

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt diesen Kompromiss zum BKA-Gesetz ab und fordert den Vermittlungsausschuss auf, ihm nicht zuzustimmen. Durch das geplante BKA-Gesetz werden Bürgerinnen und Bürger unter einen Generalverdacht gestellt. Außerdem hat der Gesetzgeber nicht den Nachweis erbracht, dass das BKA-Gesetz auch in der jetzt vorliegenden Form geeignet, angemessen und verhältnismäßig ist.

„Auch in Zeiten der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus ist es wichtig, dass es einen Kernbereich privater Lebensgestaltung gibt, in den der Staat nicht eingreifen darf“, betont Rechtsanwalt Hartmut Kilger, DAV-Präsident. Dazu gehöre auch das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant. Es müsse daher für strafjustizielle Überwachungsmaßnahmen tabu sein. „Wir fordern den Schutz aller Berufsgeheimnisträger“, so Kilger weiter.

Bei diesem Schutz handele es sich nicht um ein Privileg, sondern um den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Bürgern, Mandanten, Patienten und Informanten. Es gehe um deren Vertrauen darauf, sich bestimmten Menschen rückhaltlos und unzensiert anvertrauen zu können. Die G…

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Themen: Datenschutz , Gesetzgebung , Telekommunikation , Bka , Lte , Internetprovider

Erschienen 4. Dezember 2008 auf http://blawg.legalit.de.

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