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Anwälte können unter bestimmten Umständen Erfolgshonorare vereinbaren

am 11.03.2008 von Handakte WebLAWg

Bestimmten Berufsgruppen - wie Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern - soll künftig gestattet werden, eine erfolgsbasierte Vergütung zu vereinbaren. In einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (16/8384) heißt es, potenzielle Mandanten stünden vor der Entscheidung, ob sie das finanzielle Risiko eingehen wollen, das ein Prozess mit unsicherem Ausgang birgt.
Dies betreffe zum Beispiel einen mittelständischen Unternehmer, der vor der Frage steht, ob er einen riskanten Bauprozess führt. Diese Personen sollen die Möglichkeit erhalten, …

Kurt Held am 26.04.2008 um 15:38 Uhr:

Die Diskussion um Erfolgshonorare verkennt, daß Erfolg sehr, wenn nicht ausschliesslich, von den Anstrengungen des Erfolgssuchenden abhängt. Nur er kann trifftig entscheiden, welchen Anstrengungen er sich zwecks Erfolg unterzieht.

Die miserable Verfassung der deutschen Rechtspflege geht direkt auf die Zunftregel RVG und deren Vorgängern zurück. Das Seilschafterunwesen, das aus der PKH entstanden ist, betrifft nicht nur mich selbst, sondern es hat mich - zweckmässiger Weise - zum Querulanten abgestempelt, der meint, er verfolge nur sein Recht. Irrig: er verfolgt die Seilschafter, die es ihm mit faulen Ausreden verweigern.

So isches. Em Muschderländle mendeschens!

Kurt Held
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Anwälte können unter bestimmten Umständen Erfolgshonorare vereinbaren

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Erfolgshonorare

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Erfolgshonorar für Anwälte künftig zulässig

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Erfolgshonorare

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Erfolgshonorar

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Gesetzentwurf zu Erfolgshonoraren beschlossen

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Gesetzliches Verbot anwaltlicher Erfolgshonorare muss Ausnahmetatbestand zulassen

Handakte WebLAWg / Die Bundesrechtsanwaltsordnung untersagt Rechtsanwälten Vereinbarungen, durch die eine Vergütung oder ihre Höhe vom Ausgang der Sache oder vom Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit abhängig gemacht wird oder nach denen der Rechtsanwalt einen Teil de…

BVerfG: Gesetzliches Verbot anwaltlicher Erfolgshonorare muss Ausnahmetatbestand zulassen

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Ab 1. Juli können Anwälte und Mandanten Beratungsgebühren frei vereinbaren

Weblawg.de / Ab 1. Juli können Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die Höhe der Gebühren für Beratung und Gutachten mit ihren Mandaten frei vereinbaren. Die gesetzlich vorgeschriebenen Sätze nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz fallen zu diesem Stichta…

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Rainer Langenhan

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