Fragen Sie nicht Ihren Rechtsanwalt oder Steuerberater…
Kanzleien im Internet | 7. Juli 2011 — Es wird an diversen Stellen, hier, hier und hier, darüber diskutiert, dass Mandanten den Rechtsanwalt scheuen wie das Weihwas…
Mit dem geplanten Rechtsdienstleistungsgesetz kommen gravierende, strukturelle gesellschaftspolitische Änderungen auf die Bürger zu. So mancher Journalist verkündet dann stolz, dass es endlich den Anwälten an den Kragen geht. Keiner bedenkt dabei die ureigenen Qualitäten der anwaltlichen Beratung, die der Gesellschaft verloren gehen werden. Nun in Zukunft muss der Bürger vielleicht auf den anwaltlichen Berater verzichten. Ersatz bieten Banken und Versicherungen Finanzdienstleister und sonstige die sogar gratis beraten. Ist das besser ? Klar ruft das Sparbrötchen. Aber ist das wirklich so gratis ? Hat der Berater nur das Wohl des Beratenen im Auge oder soll der Ratsuchende in eine bestimmte Richtung beraten werden. Führt die Gratisberatung dazu, dass der Beratene eine Versicherung, Heizdecke oder sonstiges vom Berater kauft, muss man das Wort "Gratis" in Frage stellen. Fakt ist, das Rechtsdienstleistungsgesetz wird vielen kleinen und mittleren Kanzleien das Genick brechen und die Beratungslandschaft wird sich erheblich verändern. Wer das nur mit Jubeln und Schadenfreude in Gedenken an seinen letzten "teuren" Anwalt quittiert, denkt sicherlich zu kurz... Ein paar Gedanken dazu bietet mein Vortragsbeitrag zum Redenerwettstreit auf dem Deutschen Anwaltstag 2006 in Köln: Rechtsdienstleister mit Recht am Markt ? Dieser Frage müssen wir Anwälte uns stellen. Denn das geplante Rechtsdienstleistungsgesetz rollt langsam und anscheinend unaufhaltbar auf uns zu. (Istanalyse) Aber längst schon sind sie ja unter uns, diese Rechtsdienstleister... Auf leisen Sohlen schleichen sie sich - häufig sind es Banken, Versicherungen und Steuerberater - in die Rechtsberatung. So ganz nebenbei... So ganz nebenbei wird beraten - So ganz nebenbei werden Verträge gestaltet – Gängig sind Arbeits- und Mietverträge, Tollkühn geht es weiter vom Gesellschaftsvertrag, über den Ehevertrag bis hin zum Testament. Diese Rechtsdienstleister machen so etwas schon seit vielen Jahren – aber unter der Hand, denn so etwas war bislang noch illegal und verstieß gegen das Rechtsberatungsgesetz. Fremde Rechtsangelegenheiten durften geschäftsmäßig nur von Rechtsanwälten besorgt werden oder von solchen Personen, denen eine behördliche Erlaubnis erteilt worden war. Mit dem geplanten Rechtsdienstleistungsgesetz drängt nun ganz neue legale Konkurrenz auf den Rechtsberatungsmarkt. Das heißt was vorher still und leise geschah kann jetzt ganz offiziell angeboten werden. So eröffnet das geplante Rechtsdienstleistungsgesetz ungeahnte Möglichkeiten und neue Märkte. Banken, Steuer- und Unternehmensberatungen können als legale Rechtsdienstleister dann das was, sie ohnehin schon die ganze Zeit getan haben, nämlich rechtlich beraten, nun werbewirksam z.B. als kostenlosen Zusatzbonus anbieten. Hurra ! Statt den unkalkulierbaren Kosten beim Anwalt – endlich die günstige Alternative:…
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www.scheidung-professionell.de | 1. Dezember 2010 — Das ist die Empfehlung enes Anwaltes, Sie dürfen Sie also skeptisch sein. Die Empfehlung ist aber richtig. Es gibt eine Aus…