Antragsrecht auf Erstattung von Einfuhrabgaben
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 1. Dezember 2010 entschieden (Aktenzeichen: VII R 20/09), dass ein Antrag auf Erstattung
entrichteter Abgaben auf eingeführte Ware nur von bestimmten Personen gestellt werden kann, zu denen diejenigen, auf die die
entrichtete Abgaben wirtschaftlich abgewälzt worden sind, nicht gehören.
In dem vorliegenden Fall hatte der Inhaber eines Zolllagers dort Waren für die Klägerin gelagert, die Waren im eigenen Namen und für
eigene Rechnung entnommen und zur Abfertigung zum freien Verkehr angemeldet. Das Hauptzollamt (HZA) setzte die auf die Waren
entnommenen Einfuhrabgaben gegen den Lagerinhaber fest, der diese entrichtete und der Klägerin belastete. Die Klägerin beantragte
Erstattung der Zölle im Hauptzollamt, und begründete dies damit, dass die Zölle zu Unrecht erhoben worden seien. Die gegen die
Ablehnung des Erstattungsantrags erhobene Klage wies das Finanzgericht mit der Begründung ab, die Klägerin sei nicht berechtigt, den
Erstattungsantrag zu stellen.
Der Bundesfinanzhof hat diese Entscheidung bestätigt. Nach der Begründung des Bundesfinanzhofs kann nur der Zollschuldner oder
derjenige, der die Abgaben entrichtet hat, nach dem …
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