Antrag bei Facebook auf Herausgabe persönlicher Daten nur mit Personalausweis und eidesstattlicher Versicherung

Wenn Facebook eines weiß, dann, wie man an persönliche Daten kommt.

Für Facebook-Nutzer, die Auskunft darüber möchten, welche Daten Facebook über sie gespeichert hat, stellt Facebook jetzt ein praktisches Formular zur Verfügung: Den “Antrag auf Herausgabe persönlicher Daten“.

Der kostet nichts. Außer der Preisgabe weiterer Daten aus der realen Welt.

In diesem Formular müssen nach dem Willen Facebooks sämtliche Felder ausgefüllt werden:

“IMPORTANT: This form is only applicable in certain jurisdictions. All fields are required in order for us to process your requests. We reserve the right to reject requests that are incomplete or incorrect.”

Angegeben werden müssen demnach Email-Adresse, Name, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, Email-Adresse und URL des Facebook-Profils und die gesetzliche Anspruchsgrundlage. Zu guter Letzt soll man auch noch eine Kopie des Personalausweises hochladen:

“Bitte lade einen amtlichen Ausweis mit Unterschrift zu dieser Meldung hoch und stelle sicher, dass dein vollständiger Name, dein Geburtsdatum und dein Foto deutlich zu erkennen sind. Zudem solltest du jegliche persönliche Informationen, die nicht zur Bestätigung deiner Identität benötigt werden, schwärzen (z.B. deine Sozialversicherungsnummer). Wir werden deinen Ausweis dauerhaft von unseren Servern löschen, sobald wir ihn zu Verifizierungszwecken verwendet haben.”

Sobald der Antrag bei Facebook eingegangen ist, verfügt damit Facebook über wirklich alle relevanten personenbezogenen Daten einschließlich einer Bestätigung der wahren Identität und kann die virtuellen Daten mit den realen Daten abgleichen und in Beziehung setzen. Hier sind zahlreiche Schreckensszenarien denkbar. Die Angabe der Anschrift mag noch erforderlich sein, damit Facebook zum Beispiel eine CD mit den Daten an den Nutzer schicken kann, der Datenhunger nur für diesen Antrag ist jedoch beachtlich. Daneben wird noch die Möglichkeit angeboten, seine Informationen von Facebook herunterzuladen.

Die wahre Krönung des Antrags befindet sich jedoch ganz am Ende: Dem Anwender wird außerdem noch eine Versicherung an Eides statt per Online-Formular abverlangt:

“Durch das Einreichen dieser Benachrichtigung erklärst du an Eides statt und unter Kenntnis der Strafbarkeit falscher Angaben, dass alle Angaben wahrheitsgemäß und richtig sind.”

Außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens hat eine eidesstattliche Versicherung nichts zu suchen und bedeutet nicht mehr als jede andere schriftliche Erklärung. Dass Facebook neben der Abfrage diverser weiterer persönlicher Daten einschließlich gut zu erkennenden Personalausweis auch noch eine solche wenn auch sinnlose Versicherung einfordert, geht eindeutig zu weit.

Bei der Ermöglichung einer Auskunftserteilung handelt es nicht um eine zuvorkommende Freundlichkeit von F…

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Themen: Auskunft , Personalausweis , Facebook , Datenschutzrichtlinie , 34 Bdsg
Rechtsgebiet: Datenschutzrecht

Erschienen 19. Oktober 2011 auf http://www.lbr-law.de.

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EUR-Lex - 31995L0046 - DE
Antrag auf Herausgabe persönlicher Daten | Facebook

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