Wieder einmal: Datenschleuder Facebook
kanzlei-hoenig.de | 18. Januar 2011 — Facebook hat ein neues Datenschutzproblem. Wie der Internet-Konzern nebenher in seinem Entwickler-Weblog ankündigte, können …
Wenn Facebook eines weiß, dann, wie man an persönliche Daten kommt.
Für Facebook-Nutzer, die Auskunft darüber möchten, welche Daten Facebook über sie gespeichert hat, stellt Facebook jetzt ein praktisches Formular zur Verfügung: Den “Antrag auf Herausgabe persönlicher Daten“.
Der kostet nichts. Außer der Preisgabe weiterer Daten aus der realen Welt.
In diesem Formular müssen nach dem Willen Facebooks sämtliche Felder ausgefüllt werden:
“IMPORTANT: This form is only applicable in certain jurisdictions. All fields are required in order for us to process your requests. We reserve the right to reject requests that are incomplete or incorrect.”
Angegeben werden müssen demnach Email-Adresse, Name, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, Email-Adresse und URL des Facebook-Profils und die gesetzliche Anspruchsgrundlage. Zu guter Letzt soll man auch noch eine Kopie des Personalausweises hochladen:
“Bitte lade einen amtlichen Ausweis mit Unterschrift zu dieser Meldung hoch und stelle sicher, dass dein vollständiger Name, dein Geburtsdatum und dein Foto deutlich zu erkennen sind. Zudem solltest du jegliche persönliche Informationen, die nicht zur Bestätigung deiner Identität benötigt werden, schwärzen (z.B. deine Sozialversicherungsnummer). Wir werden deinen Ausweis dauerhaft von unseren Servern löschen, sobald wir ihn zu Verifizierungszwecken verwendet haben.”
Sobald der Antrag bei Facebook eingegangen ist, verfügt damit Facebook über wirklich alle relevanten personenbezogenen Daten einschließlich einer Bestätigung der wahren Identität und kann die virtuellen Daten mit den realen Daten abgleichen und in Beziehung setzen. Hier sind zahlreiche Schreckensszenarien denkbar. Die Angabe der Anschrift mag noch erforderlich sein, damit Facebook zum Beispiel eine CD mit den Daten an den Nutzer schicken kann, der Datenhunger nur für diesen Antrag ist jedoch beachtlich. Daneben wird noch die Möglichkeit angeboten, seine Informationen von Facebook herunterzuladen.
Die wahre Krönung des Antrags befindet sich jedoch ganz am Ende: Dem Anwender wird außerdem noch eine Versicherung an Eides statt per Online-Formular abverlangt:
“Durch das Einreichen dieser Benachrichtigung erklärst du an Eides statt und unter Kenntnis der Strafbarkeit falscher Angaben, dass alle Angaben wahrheitsgemäß und richtig sind.”
Außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens hat eine eidesstattliche Versicherung nichts zu suchen und bedeutet nicht mehr als jede andere schriftliche Erklärung. Dass Facebook neben der Abfrage diverser weiterer persönlicher Daten einschließlich gut zu erkennenden Personalausweis auch noch eine solche wenn auch sinnlose Versicherung einfordert, geht eindeutig zu weit.
Bei der Ermöglichung einer Auskunftserteilung handelt es nicht um eine zuvorkommende Freundlichkeit von F…
» Vollständiger ArtikelErschienen 19. Oktober 2011 auf http://www.lbr-law.de.
kanzlei-hoenig.de | 18. Januar 2011 — Facebook hat ein neues Datenschutzproblem. Wie der Internet-Konzern nebenher in seinem Entwickler-Weblog ankündigte, können …
IT- und Internet-Recht | 17. November 2010 — Facebook hat einen universalen Kommunikationsdienst angekündigt, der stufenweise eingeführt werden soll. Datenschutzrechtlich b…
Internetrecht München | 4. August 2011 — Wie sich aus einer aktuellen Pressemeldung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten Prof. Dr. Johannes Caspar vom 02.08.2011 ergi…
Datenschutzticker.de | 22. März 2012 — Seit längerem steht Facebook aufgrund des Umgangs mit den Daten seiner Nutzer weltweit in der Kritik. Nun reagiert Facebook, ab…
Internet-Law | 29. März 2012 — Vor einiger Zeit hatte ich bereits darüber berichtet, dass ein schwäbischer Jugendrichter einen Facebook-Account eines Angeklag…
medien-gerecht | 4. Mai 2011 — In den vergangenen Tagen wurde ein Interview mit Julian Assange veröffentlicht, in dem er behauptete Facebook habe eine intergr…
Daten-Speicherung.de - minimum data, maximum privacy | 6. Oktober 2010 — Jeder hat das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten (§ 34 BDSG). Wohl um von den kostenlosen Ausku…
For..Net | 2. Juni 2010 — Im Rahmen einer Protestaktion gegen die umstrittenen Datenschutzbestimmungen des größten sozialen Netzwerks der Welt, Facebook,…
medien-gerecht | 5. Mai 2010 — Im Rahmen der letzten Umstellungen haben sich auch die Einstellungen hinsichtlich der Informationen im eigenen Profil geändert.…
kanzlei-hoenig.de | 29. März 2012 — Die Beschlagnahmung des Facebook-Accounts eines Verdächtigen ist gescheitert. Der zuständige Richter des Amtsgerichts Reutlin…
Facebook ist ein soziales Netzwerk, das Menschen mit ihren Freunden, Arbeitskollegen, Kommilitonen und anderen Mitmenschen verbindet. Nutzer verwenden Facebook, um mit ihren Freunden in Verbindung zu bleiben, eine unbegrenzte Anzahl an Fotos hochzuladen, Links und Videos zu posten sowie mehr über die Personen zu erfahren, die sie kennenlernen.
Facebook ist ein soziales Netzwerk, das Menschen mit ihren Freunden, Arbeitskollegen, Kommilitonen und anderen Mitmenschen verbindet. Nutzer verwenden Facebook, um mit ihren Freunden in Verbindung zu bleiben, eine unbegrenzte Anzahl an Fotos hochzuladen, Links und Videos zu posten sowie mehr über die Personen zu erfahren, die sie kennenlernen.