Antistalking-Gesetz-Entwurf aus Hessen

Pressemittelung aus Hessen veröffentlicht über den Entwurf eines Antistalking-Gesetzes in der vom Rechtsausschuss vorgeschlagenen Fassung. In diesem Entwurf geht es um die folgende vorgeschlagene Regelung: “§ 238 StGB neu Schwere Belästigung (1) Wer unbefugt und in einer Weise, die geeignet ist, einen Menschen in seiner Lebensgestaltung erheblich zu beeinträchtigen, diesen nachhaltig belästigt, indem er fortgesetzt 1. ihm körperlich nachstellt oder ihn unter Verwendung von Kommunikationsmitteln verfolgt, 2. ihn, einen seiner Angehörigen oder einen anderen ihm nahe stehenden Menschen mit einem empfindlichen Übel bedroht oder 3. andere, ebenso schwerwiegende Handlungen vornimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Bringt der Täter das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder einen anderen dem Opfer nahe stehenden Menschen durch die Tat in die Gefahr einer erheblichen Gesundheitsschädigung, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. (3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder einen anderen dem Opfer nahe stehenden Menschen bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt. (4) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, eines Angehörig…

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Themen: Hessen , Regelung , Anti Stalking Gesetz

Erschienen 2. Juni 2005 auf http://rafranke.blogspot.com.

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