Anti-Stalking Gesetzentwurf im Bunderat vorerst gescheitert
am 24.09.2005 von http://rafranke.blogspot.com
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 23.09.2005 (Top 15) den Antistalking-Gesetzentwurf der Bundesregierung als völlig unzureichend abgelehnt.
Begründung des Bundesrates:
Der Bundesrat weist darauf hin, dass er am 18. März 2005 die Einbringung des Entwurfs eines Stalking-Bekämpfungsgesetzes beschlossen hat (
BR-Drs.551/04 (Beschluss)), der ein umfassendes Konzept zur strafrechtlichen Verfolgung und Ahndung von gefährlichen Formen des so genannten Stalking enthält. Er nimmt mit Befremden zur Kenntnis, dass die Bundesregierung diesen Entwurf ignoriert. Dies gilt umso mehr, als die undesregierung Elemente aus dem Bundesratsentwurf in ihren Entwurf übernommen hat.Der Gesetzentwurf der Bundesregierung bleibt entgegen seiner Zielrichtung, Opfer vor beharrlichen Nachstellungen wirksam und umfassend zu schützen, weit hinter dem Bundesratsentwurf zurück: Er nimmt Strafbarkeitslücken in Kauf, indem er einen abschließenden Katalog von Handlungsalternativen vorsieht und keinen Auffangtatbestand für solche Verhaltensweisen schafft, die sich nicht unter eine der vorgesehenen Fallgruppen subsumieren lassen. Demgegenüber trägt der Bundesratsentwurf der Besonderheit des Phänomens Stalking Rechnung, das durch die Vielgestaltigkeit möglicher Verhaltensformen gekennzeichnet ist. Ferner verkürzt die Ausgestaltung als Erfolgsdelikt den Schutz der Opfer. Probleme insbesondere hinsichtlich des Kausalitätsnachweises zwischen Täterverhalten und tatbestandlichem Erfolg sind zu besorgen. In schweren Fällen des Stalking sind außerdem gravierende Strafschärfungen erforderlich, wie sie der Bundesratsentwurf, nicht aber der Regierungsentwurf enthält. Ein gravierendes Defizit ist es schließlich, dass der Regierungsentwurf keinerlei Handhaben bietet, um gefährliche Täter …
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