Anti-Papst-Demonstration – ja, aber nicht am Brandenburger Tor

Der aus Anlass des Besuchs von Papst Benedikt XVI. in Berlin angemeldete Aufzug darf stattfinden, aber nicht am Brandenburger Tor beginnen. Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte in einem Eilverfahren eine entsprechende Verfügung der Berliner Polizei.

Nach der Planung der Veranstalter sollte der unter dem Motto „Der Papst kommt! Kirchenkritische Demo zum Papstbesuch“ angemeldete Aufzug am 22. September 2011 auf dem Pariser Platz beginnen und sodann über den Platz des 18. März führen.

Das Verwaltungsgericht Berlin teilte in seinem Beschluss nun die Auffassung der Versammlungsbehörde, wonach diese Wegstrecke angesichts des hohen Gefährdungspotentials und des überragenden Schutzbedürfnisses des Papstes sowie weiterer hochrangiger Vertreter des deutschen Staates und ausländischer Botschafter mit den erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen nicht vereinbar sei. Der Platz des 18. März müsse zwingend freigehalten werden, um im Fall eines Schadensereignisses sowohl als Evakuie…

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Themen: Demo , Verwaltungsgericht Berlin , Demonstration , Brandenburger Tor , Katholische Kirche , Aufzug , Versammlungsrecht , Demonstrationsrecht

Erschienen 15. September 2011 auf http://www.rechtslupe.de.

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