Anteilsübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt - BFH zur Erbschaftsteuervergünstigung

Die Vergünstigungen des § 13a ErbStG kommen einem Kommanditisten nur zugute, wenn er trotz des bei Anteilsübertragung vorbehaltenen Nießbrauchs das Recht der Mitunternehmerinitiative hat. Ein nach den Vorgaben des BGB ausgestalteter Nießbrauch lässt die Mitunternehmerinitiative des den Nießbrauch bestellenden Erwerbers einer Kommanditbeteiligung nicht entfallen. Weichen die Beteiligten hiervon ab, indem sie dem Nießbraucher für die Dauer des Nießbrauchs die “Stimm- und Verwaltungsrecht” einräumen und bevollmächtigt der Kommanditist den Nießbraucher zu deren Ausübung, so nimmt dies dem Gesellschafter die erforderliche Mitunternehmerinitiative nicht. Dies folgt…

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Themen: Rechtsanwalt , Hamburg , Mitunternehmer , Erbschaftsteuer , Steuerberater , Steuerberatung , Nießbrauch , Unternehmensnachfolge
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 23. März 2010 auf http://www.unternehmensnachfolge-berater.de.

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