Anständige Zwangsarbeit
am 08.03.2007 von Kleinblog | David Klein
Zwangsarbeiter, Straf- und Kriegsgefangene zur Arbeit in einem Rüstungsbetrieb heranzuziehen, muß kein Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit darstellen, sagt das BVerwG in einer Entscheidung vom 28.02.2007.
Danach konnte ein Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit nicht angenommen werden. Die Umstände bei der Rekrutierung der Zwangsarbeiter können dem Unternehmen und den Unternehmensverantwortlichen, die darauf anders als auf die Behandlung ihrer Beschäftigten keinen Einfluss hatten, nicht zugerechnet werden. Soweit im Unternehmen Kriegsgefangene zu Arbeiten eingesetzt waren, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit Kriegshandlungen standen, stellt eine darin liegende Verletzung von …
BVerwG 5 C 5.06 - Urteil
Bundesverwaltungsgericht / Ausgleichsleistung, Ausschluss von -; Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit, Verstoß gegen -; Denunziation; Kriegsgefangene, Einsatz von -; Zwangsarbeiter, Einsatz von -; Menschlichkeit, Verstoß gegen Grundssätze der -; Rechtssta…
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Zwangsarbeiter können nicht gegen einzelne Firmen klagen
Menschenrechte / Ehemalige NS-Zwangsarbeiter, die in einem Betrieb der IG Farben eingesetzt waren, sind mit ihrer Klage gegen den Konzern auf Schadenersatz und Schmerzensgeld endgültig gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verwies auf das Stiftungsg…
1 BvR 1804/03 vom 07.12.2004
BVerfG / Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen zivilgerichtliche Entscheidungen, durch die eine Schadensersatz- und Schmerzensgeldklage der Beschwerdeführer, die während des Zweiten Weltkrieges als Zwangsarbeiter für die I.G. Farbenindustrie AG hatt…
Deutschland drohen Millionen-Klagen
Handakte WebLAWg / Das oberste italienische Zivilgericht hat ein aufsehenerregendes Urteil gesprochen. Es hat ausländischen Opfern der NS-Zeit umfangreiche Rechte gegenüber der Bundesrepublik zugesprochen. Italienische Zwangsarbeiter dürfen nun Schadenersatzklagen e…
Vivento: Dauerparken von Beamten unzulässig
JuracityBlog / Viele Beamte der Deutschen Telekom AG bzw. der ehemaligen Deutschen Bundespost sind im Zuge der Privatisierung des Konzerns auf das konzerneigene Unternehmen Vivento übergegangen, das nach Darstellung des Konzerns Dienstleister der Deutschen T…
Homo-Ehe muss bei Zusatzversorgung nicht mit der Ehe gleichgestellt werden
Das interessiert doch wieder keine Sau... / Bei der Zusatzaltersversorgung - so entschied heute der BGH - muss die eingetragene Lebenspartnerschaft nicht wie die Ehe behandelt werden. Die dem Kläger ungünstige Regelung in der Satzung des Versorgungsträgers verstoße nicht…
“Verlust von Rechtsstaatlichkeit”
Handakte WebLAWg / Die Justizminister der Länder beabsichtigen, bei Strafprozessen entweder nur noch die Berufung oder die Revision zu genehmigen und im Zivilrecht für die Berufung eine besondere Zulassung einzuführen. Als einen Verlust der Rechtsstaatlichkeit hat…
