Anständige Arbeit für Kölner Richter
Zwischen der Ambahnindustrie und dem Landgericht Köln gibt es eine innige Beziehung. Die Abmahnanwälte stellen fast alle Anträge an
das Landgericht Köln, wenn sie einen Provider zur Offenlegung verpflichten wollen, zu welchem Anschluss eine des Filesharings
verdächtige IP-Adresse gehört. Das Landgericht Köln hat sich diese Spitzenstellung dadurch verdient, dass es Anträge ohne Erbarmen
durchwinkt. Die zu hunderten, ja womöglich tausenden ergehenden Beschlüsse gleichen sich in der Begründung bis aufs Komma. Die
zuständigen Richter dürften anständige Fallzahlen haben – und damit einen sehr bequemen Job.
Bei anderen Gerichten haben es die Abmahner auch versucht. Doch dort hält man sich aber etwas genauer ans Gesetz. Zulässig ist der
Auskunftsbeschluss nämlich nur, wenn eine gewerbliche Urheberrechtsverletzung dargelegt wird. Nach den Kölner Richtern ist das
regelmäßig schon der Fall, wenn das fragliche Lied oder der fragliche Film noch irgendwo im Handel angeboten wird. Andere
Landgerichte haben die Abmahnindustrie abblitzen lassen, wenn diese die Gewerblichkeit nicht belegen konnten. Wie praktisch, dass der
“fliegende Gerichtsstand” für Internetdelikte das Landgericht Köln auch für Rechteinhaber zuständig macht, die in Hamburg, oder sitzen.
Anschlussinhaber, die durch solche Beschlüsse “enttarnt” wurden und Abmahnschreiben erhielten, nahmen das nicht immer kampflos hin.
Aber nach Meinung des Landgerichts Köln hatten sie noch nicht einmal ein Beschwerderecht dagegen, dass ihr Provider zur Auskunft
gegenüber der Musik- und Filmindustrie verpflichtet wird. Das Landgericht Köln versäumte es auch nie, auf dieses angeblich fehlende
Beschwerderecht in seinen Beschlüssen hinzuweisen.
Ganz so einfach dürfte die Sache künftig nicht mehr sein. Das Oberlandesgericht Köln hat nämlich jetzt ein Beschwerderecht des
Anschlussinhabers bejaht. Dieser könne sich sehr wohl mit dem Argu…
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