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Anspruchsgrundlage RVG

am 30.05.2008 von http://kbmech.twoday.net/

der flügeladjudant bringt in einem interessanten blogeintrag seine meinung zum rvg auf den punkt. ich möchte auch gerne etwas dazu beitragen:zunächst: ich finde das rvg soweit gut, wie es viele dinge so vereinfacht, dass manchenfalls die rechtnungslegung automatisiert gestaltet werden kann. dass die gebührentabelle trotz der deutlich erkennbaren zeichen nicht einmal an die inflation angepasst wurde, ist kein argument für oder gegen das rvg, sondern ein argument gegen die oberflächliche entwicklung des gesetzes.es schrieb der flügeladjudant: man hätte es bei der brago belassen sollen. die war wesentlich klarer, fairer und den mandanten auch einfach besser zu vermitteln. [quelle]ähm, nö. aus verschiedenen gesichtspunkten halte ich die brago für ein nutzloses stück gesetzgebung. sie ist wegen diverser allgemein bekannter gebührenfallen - insbesondere verhandlungsgebühr - einfach zu gefährlich und für den mandanten unkalkulierbar gewesen.noch ein zitat: es gibt verdammt viele kolleginnen und kollegen [hier sind wohl anwälte mit gemeint, d. u.], die noch nicht einmal wissen, welche gebühren …

Vorher bei http://kbmech.twoday.net/ (kleinstbuden-mechanic)

» ein nachsatz zu art. 1 GG

» privatdetektiv?

» traumquote

» zum sinn des empfangsbekenntnisses

» noch ne hochzeit


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