Anspruch von Ausländern auf Kindergeld und Unterhaltsvorschuss soll neu geregelt werden
am 12.05.2006 von Anwalt bloggt
Unter Berücksichtigung der Vorgaben des BVerfG will die Bundesregierung die Anspruchsberechtigung und die Voraussetzungen von Ausländern für Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss durch den nunmehr vorgelegten Gestzesentwurf 16/1368 neu regeln.
Die gesetzliche Neuregelung erfolgt unter Beibehaltung des vom BVerfG nicht beanstandeten Grundsatzes, dass “ausländische Staatsangehörige nur dann Kindergeld, Unterhaltsvorschuss oder Erziehungsgeld erhalten sollen, wenn sie sich voraussichtlich dauerhaft in Deutschland aufhalten”. Dabei erfolgen die Regelungen unter Beachtung der differenzierten Vorgaben des höchstrichterlichen Beschlusses. Zu künftigen Kosten bei Kindergeld, Einkommensteuer, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss führt die Regierung aus, die zusätzlichen Mehrausgaben für das Bundeskindergeldgesetz ließen sich nicht exakt beziffern. Es sei aber davon auszugehen, dass der Mehraufwand unter 100.000 Euro jährlich liege, da in Deutschland lebende ausländische Staatsangehörige regelmäßig Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) erhalten. Für das Einkommensteuergesetz ergeben sich dagegen laut Regierung geschätzte Steuermindereinnahmen in zweistelliger Millionenhöhe.
Für das Bundeserziehungsgeldgesetz werden sich für das erste Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes unter Berücksichtigung der Anlaufeffekte bei maximal zweijähriger Laufzeit zusätzliche Ausgaben von maximal 11 Millionen ergeben. Die jährlichen Mehrkosten in den Folgejahren sollen aber 12 Millionen nicht übersteigen. Beim Unterhaltsvorschussgesetz seien Mehrausgaben für Altfälle in Höhe von höchstens 1 Million Euro zu erwarten, da nicht bindende Entscheidungen lediglich im geringen Umfang vorlägen. Bei der künftigen Durchführung gemäß Unterhaltsvorschussgesetz seien Mehrkosten in Höhe von 6 Millionen Euro jährlich anzusetzen, von denen auf den Bund 2 Millionen …
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