Anspruch nach IFG gilt auch für Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags

Der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gilt auch für Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin gestern entschieden (Az.: VG 2 K 91.11).

Die maßgebliche Frage ist, ob die Arbeit des Wissenschaftlichen Dienstes der Mandatsausübung der Abgeordneten zuzurechnen ist, wie der Bundestg meint und daher als Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten vom Informationszugang ausgenommen ist oder ob diese Vermittlung von I…

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Themen: Bundestag , Verwaltungsgericht Berlin , Ovg , Wissenschaftlicher Dienst , Informationsfreiheit

Erschienen 2. Dezember 2011 auf http://www.internet-law.de/.

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