Hitzefrei AM Arbeitsplatz: Hitzefrei am Arbeitsplatz?
arbeit-familie.de | 12. Juli 2010 — Nach dem langen Winter haben alle auf den Sommer gewartet. Bei 35 Grad Celsius Außentemperatur wird es auch in Gebäuden sch…
Die derzeitige Sommerhitze hat eine Diskussion entfacht, bis zu welchen Temperaturen ein Arbeitnehmer eigentlich arbeiten muss. Gibt es eigentlich einen Anspruch auf "Hitzefrei"? Zu dieser Frage hat jetzt der Sprecher des Bundesarbeitsgerichts, Schmitz-Scholemann, ein Interview gegeben. Interessant ist natürlich seine Antwort, aber auch die Tatsache, dass das Bundesarbeitsgericht über seinen Sprecher neuerdings auch ohne Bezug auf ein bestimmtes Verfahren allgemeine Auskünfte zur Rechtslage gibt. Was hat Schmitz-Scholemann nur in der Sache gesagt? Eigentlich nicht viel, was auch nicht verwundert, da es sowohl an konkreten Vorgaben des Gesetzgebers als auch an einschlägigen Entscheidungen der Gerichte fehlt. "Hitzefrei kommt in der gesamten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht vor", so Schmitz-Scholemann. Klare Vorschriften zu Höchst- oder auch Niedrigtemperaturen am Arbeitsplatz gibt es nach Aussagen des Richters nicht. Nach § 618 BGB sei der Arbeitgeber nur verpflichtet, den Arbeitsplatz so einzurichten, dass für das Leben und die Gesundheit der Arbeitnehmer keine Gefahr besteht. Konkretere Hinweis gebe zwar die Arbeitsstättenverordnung. Sie verlange immerhin eine "gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur". Wo die Grenze liege, lasse sich jedoch nicht allgemeingültig sagen. "Der Arbeitnehmer kann nicht auf das Thermometer schauen und bei 26 Grad einfach die Arbeit niederlegen." Die Grenze muß also im konkreten Einzelfall bestimmt werden. Ein aktuelles Beispiel bietet die Bahn mit ihren anfälligen Kl…
» Vollständiger ArtikelErschienen 12. Juli 2010 auf http://www.blog.beck.de/blog.
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