Anspruch auf gerichtliche Beurteilung
am 04.08.2006 von http://www.strafprozess.chGleich zweimal musste sich das Bundesgericht in Fünferbesetzung mit Verfahrensfragen im Zusammenhang mit der Anordnung eines DNA-Profils im Kanton Zürich befassen (Urteile 1A.89/2006 und 1A.93/2006 vom 19.07.2006; ersteres ist wohl aus Versehen nur teilweise anonymisiert worden). Beide Beschwerden wurden ans Obergericht des Kantons Zürich zur Behandlung überwiesen. Aus den Erwägungen:Damit stellt sich die Frage des weitern Vorgehens. Der Beschwerdeführer hat nach Art. 98a OG Anspruch auf eine Beurteilung durch ein kantonales Gericht. Diese Bestimmung ist auch bei Fehlen entsprechender kantonaler Verfahrensbestimmmungen direkt anwendbar (BGE 123 II 231 E. 7 S. 236). Demnach ist die vorliegende Beschwerde dem Kanton Zürich zur Gewährung eines gerichtlichen Verfahrens und zur Prüfung der Beschwerde (sowohl in materieller Hinsicht wie auch in Bezug auf die Anträge um vorsorgliche Massnahmen) weiterzuleiten. Dabei fällt eine Überweisung in erster Linie an das Obergericht in Betracht. Falls sich dieses für die Behandlung der Beschwerde - gestützt auf kantonales Organisationsrecht - als unzuständig erklären sollte, wird es seinerseits mit der aus seiner Sicht allenfalls zuständigen gerichtlichen Behörde einen Meinungsaustausch führen bzw. gegebenenfalls das Kompetenzkonfliktverfahren durchführen müssen (E. 2.4).
Anspruch auf rechtliches Gehör
Handakte WebLAWg / Das BVerfG hat auf die Verfassungsbeschwerde einer Diplomjuristin der ehemaligen DDR, die einen Rehabilitierungsantrag wegen einer im Jahr 1972 erfolgten...…
DNA-Profile und Rechtsschutz
strafprozess / Das Bundesgericht hat mit Urteil 1A.147/2006 vom 31.08.2006 erneut eine DNA-Streitsache an das Obergericht des Kantons Zürich zur Behandlung überwiesen (vgl. dazu meinen frühreren Beitrag). Die neue Beschwerde datiert zwei Tage vor dem letzten En…
Obergericht ZH erneut gerüffelt
strafprozess / Zur Zeit wird offenbar praktisch jede Beschwerde gegen Entscheidungen aus dem Kanton Zürich gutgeheissen. Hier ein Zitat aus dem Urteil des Bundesgerichts vom 15.11.2006 (6S.383/2006, Anordnung einer ambulanten Behandlung während des Strafvollzugs)…
Ausgetrickst und reingefallen
strafprozess / Das Untersuchungsrichteramt des Kantons Solothurn hat im Jahr 2002 ein umfangreiches Wirtschaftsstrafverfahren eröffnet, das nach Abtretung an die Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt eingestellt wurde. Diese hat dem zu Unrecht Beschuldigten e…
JStG: Kantone müssen Rechtsmittel für Haftsachen einführen
strafprozess / Art. 41 JStG sieht vor, dass die Kantone gegen jugendstrafrechtliche Urteile und Verfügungen ein kantonales Rechtsmittel vorsehen müssen. Weil der Kanton Zürich in Haftsachen (noch) kein solches zur Verfügung stellt, gelangte eine Jugendliche geg…
Rechtsmittel gegen Rechtsöffnungsentscheide
KunzOBlog / Vor einiger Zeit habe ich hier darauf hingewiesen, dass seit Inkrafttreten des BGG im Kanton Zürich unklar ist, ob Rechtsöffnungsentscheide mit Nichtigkeitsbeschwerde an das Obergericht angefochten werden können oder müssen. Das Obergericht ents…
Pyrrhussieg
strafprozess / Das Bundesgericht heisst die Nichtigkeitsbeschwerde eines Beschwerdeführers gut, der vom Obergericht des Kantons Zürich wegen Ausnützung einer Notlage verurteilt worden war. Die Beschwerde war erfolgreich, weil sich der Beschwerdeführer laut Bund…
