Anspruch auf Freigabe von Domain aus Namensrecht

Ein Anspruch auf Freigabe einer Internet-Domain kann sich nicht nur aus Kennzeichenrecht, sondern auch aus namensrechtlicher Hinsicht, d.h. aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), ergeben. Dies hat jetzt das LG Schwerin in einer jüngst veröffentlichten Entscheidung nochmals bestätigt (vgl. LG Schwerin, Urt. v. 14.03.2008 – 3 O 668/06). In dem zugrundeliegenden Sachverhalt geht es um einen Anspruch eines eingetragenen Vereins gegen dem Beklagten um Freigabe einer Internet-Domain, auf deren Homepage Informationen über den Verein samt dessen Gründungsgeschichte und Zweck abgerufen werden konnten. Der Verein äußerte hierbei die Ansicht, dass der Beklagte, der zuvor Mitglied des Vereins war, aber dann nach Unstimmigkeiten ausschied, durch die Nutzung der gegenständlichen Domain sein Namensrecht verletze und der Beklagte daher zur Freigabe der Domain verpflichtet sei.

Das LG gab dem Verein recht.

Hierbei entscheidet das LG nahezu schulbuchmäßig anhand der Tatbestandsvoraussetzungen von § 12 BGB.

Zunächst verneint das LG das Vorliegen eines markenrechtlichen Anspruches, der den Anspruch aus § 12 BGB als Sonderrechtschutz verdrängt. Dies begründet das LG damit, dass der Kläger mit seiner Vereinsarbeit im ideellen Bereich tätig ist und nicht wie vom Markenrecht gefordert, im geschäftlichen Verkehr.

Zudem stellt das LG fest, dass der Vereinsname der Klägerin von dem in § 12 BGB festgelegten Schutzbereich umfasst ist, da der Namensfunktion des Vereins eine hinreichende Kennzeichnungs- und individualisierende Unterscheidungskraft zukommt und dieser zur Identitätsbezeichnung der Klägerin, als Trägerin dieses Namens, dient. Der Schutzumfang der Norm erstrecke sich auch auf juristische Personen, wie einen eingetragenen Verein.

Da der Beklagte den Vereinsnamen der Klägerin, ohne deren Einwilligung benutzt, liegt laut LG daher eine unbefugte Namensnutzung vor.

Nunmehr führt das LG aus, dass dem Beklagten hingegen kein eigenes Namensrecht an dem Namen zusteht. Denn – so das LG - weder der Name des Beklagten lautet so, noch irgendeine von ihm geführte Rechtspersönlichkeit oder andere Vereinigung.

So führe die Auffassung des Beklagten, er habe als Gegner des befürchteten Braunkohleabbaus selbst ein Namensrecht an der Bezeichnung „braunkohle-nein“ erworben, ebenso wenig zu einer Namensträgerschaft zugunsten des Beklagten, wie der Hinweis, dass er die Domain seit Anmeldung in ständiger Benutzung halte und die Thematik der unter dieser Domain geführten Homepage der Kampf gegen den Braunkohleabbau sei.

Eine rechtsbegründende Benutzungsaufnahme ist hier, nach Ansicht des LG, insbesondere auch deshalb nicht gegeben, da es an einem hinreichend erkennbaren personenbezogenen und individualisierbaren Auftreten des Beklagten unter dieser Bezeichnung im Rechtsverkehr und seiner Teilnahme an diesem fehlt.

Dem Beklagten kommt – so das LG weiter – auch n…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Gewerblicher Rechtsschutz , Bgb , Schwerin , Rechtsschutz , Gesetzbuch , Anspruch Auf Domain

Erschienen 19. April 2008 auf http://blog.mein-recht-im-netz.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren
Auch zu Anspruch Auf Domain:

Nutzung themenbezogener Domains durch Privatpersonen

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte | 28. November 2008 — Im Zusammenhang mit der Registrierung und Nutzung von Domains hat das Landgericht Schwerin am 14.03.2008 entschieden (AZ 3 O 66…

BGH: Erstmals Anerkennung eines Domain-Übertragungsanspruchs - braunkohle-nein.de

LEGALIT.de | 15. September 2010 — Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Streit um den Domain-Namen braunkohle-nein.de eine weitreichende Entscheidung getroffen, die…

Prioritätsgrundsatz Bgb: LG Schwerin: Prioritätsgrundsatz - Die Anwendung des Prioritätsgrundsatzes im Domainrecht kommt nur bei Gleichnamigkeit der, die D…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 16. April 2008 — 1. Kommen mehrere Personen als berechtigte Namensträger in Betracht, gilt für sie hinsichtlich der Registrierung ihres Namens als …

"Literaturhaus.de"

Handakte WebLAWg | 11. April 2005 — Der unbefugte Gebrauch der Bezeichnung "Literaturhaus" als Domain verletzt das Namensrecht des unter dieser Bezeichnung im Ve…

LG Frankfurt a.M.: Namenverletzung durch Registrierung der Abkürzung eines Vereins als Internet-Domain - Namensschutz nach § 12 BG…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 11. Februar 2009 — 1. Der Schutzbereich von § 12 BGB erfasst auch juristische Personen und besteht daher auf für den eingetragenen Verein (vgl. BGH N…

mho.de – Wegweisende BGH-Entscheidung bei Gleichnamigkeit

domainundrecht.de | 9. März 2005 — Die Entscheidung hat der BGH bereits letztes Jahr im September gefällt Urteil vom 09.09.2004, Az.: I ZR 65/02), die Entscheidungsg…

OLG Köln: Kein Anspruch auf Freigabe der Domain einer Fanseite - dsds-news.de

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 16. Juni 2010 — OLG Köln Urteil vom 19.03.2010 6 U 180/09 MarkenG: §§ 14 Abs. 2 Nr. 2 u.3, 15 Abs. 2 u. 3 dsds-news.de Das OLG Köln hat entschiede…

"schmidt.de" - die Domain und der Namensträger

BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 6. März 2008 — In einer interessanten Sachverhaltskonstellation hat das OLG Celle entschieden, dass ein Namensträger eine Domain-Registrierung …

OLG München entscheidet über "sonntag.de"

BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 12. April 2011 — In der Registrierung eines fremden Namens als Domain kann eine Namensanmaßung und damit eine Verletzung des Namenrechts der-jenige…

Verletzung des Kennzeichenrechts durch Domainreservierung

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte | 9. Dezember 2008 — Viele Unternehmen oder anderweitig im geschäftlichen Verkehr in Erscheinung tretende Personen legen Wert darauf, unter ihrem Ke…

MIR 2008, Dok. 120: LG Schwerin, Urteil vom 14.03.2008 - Az. 3 O 668/06 - Priorit�tsgrundsatz - Die Anwendung des Priorit�tsgrundsatzes im Domainrecht kommt nur bei Gleichnamigkeit der die Domain beanspruchenden Namenstr�ger in Betracht. -