Anspruch auf Darlehen trotz Hartz-IV?

Leiht sich eine Empfängerin von Arbeitslosengeld II in einer finanziellen Notlage Geld von einem Verwandten, dann darf der Staat diesen Betrag nicht gleich wieder als unerlaubtes Zusatzeinkommen von der zu zahlenden Stütze abziehen. Das hat jetzt das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (Az. L 7 AS 62/08) im Fall einer Frau entschieden, die von ihrem Onkel 1.500 Euro als Darlehen auf ihr Konto überwiesen bekommen hatte.

Der spendable Anwalt aus Polen hatte seine Nichte in einem dem Gericht vorgelegten Brief ausdrücklich daran erinnert, dass sie die Summe ein halbes Jahr später zurückzahlen müsse, sobald sie eine eigene Beschäftigung gefunden habe. Weil also zum Zeitpunkt des Geldzuflusse eine eindeutige Rückzahlungsverpflichtung vorlag, handelt es sich dabei um nichts anderes als ein reguläres zinsloses Darlehen.

Ein solches Darlehen dürfe auch dann nicht auf die Grundsicherungsleistungen als eigenes Einkommen angerechnet werden, wenn damit ausstehende Rechnungen bezahlt und vorgesehene Anschaffungen getätigt werden. Denn trotz des zusätzlichen Geldes verbessere sich die Vermögenssituation der Sozialhilfeempfängerin ja nicht. Sie bleibt verpflichtet, dem…

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Themen: Polen , Hartz IV , Arbeitslosengeld II

Erschienen 19. Februar 2009 auf http://www.kanzlei-finkenzeller.de/aktuell.

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