Ansparabschreibung bei Betriebsaufgabe oder Betriebsveräußerung
am 13.09.2005 von http://www.meisen.info
Nach Ansicht der Finanzverwaltung zählt der bei Veräußerung oder Aufgabe eines Betriebes entstehende Gewinn aus der Auflösung von Ansparabschreibungen nicht zum nur einer ermäßigten Besteuerung unterliegenden Veräußerungsgewinn. Demgegenüber hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 10.11.2004 entschieden, dass der Gewinn aus der Auflösung von Ansparabschreibungen aufgrund einer veräußerungsähnlichen Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft zur Erhöhung des tarifbegünstigten Einbringungsgewinns führt.
Dieses Urteil will die Finanzverwaltung über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anwenden. …
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Teilbetriebsaufgabe
Blickpunkt Recht & Steuern / Die Grundsätze, die die neuere Rechtsprechung des BFH zum Begriff der wesentlichen Betriebsgrundlage im Rahmen der Betriebsaufspaltung entwickelt hat, gelten nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundefinanzhofs auch im Bereich der Betriebsv…
BFH: Besteuerung vertraglicher Mehrabführungen im Organschaftskonzern ohne Rechtsgrundlage
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BFH: Flugzeugleasing und Gewerbesteuer
STEUERRECHT / BFH-Urteil vom 26.06.2007 - IV R 49/04 Presseerklärung des Bundesfinanzhofs (BFH) Nr. 74: “Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 26. Juni 2007 (IV R 49/04) entschieden, dass Erwerb, Vermietung und Veräußerung von Flugzeugen gewerblic…
Einseitige Kapitalerhöhung bei Mitunternehmerschaft
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Nachforderungsklausel und Betriebsaufgabegewinn
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