Anschrift ohne Namen

Der Mandant hat über eBay mehrere Artikel eines Anbieters im Gesamtwert von ca. 900 EUR gekauft. Er bezahlt umgehend per PayPal den Gesamtkaufpreis – aber die Ware wird nicht geliefert. Also verlangt er sein Geld zurück. Der Verkäufer kommt dem nach, behält aber 200 EUR ein. PayPal erstattet auch nichts, weil die Ware an eine andere Anschrift als die bei eBay verwendeten geliefert werden sollte.

Nun sitzt er also vor mir und bittet mich um Hilfe. Wenn ich nicht nur eine Anschrift, sondern auch den Namen des Verkäufers hätte, könnte ich ihn anschreiben und sogar verklagen. Damit kann er aber nicht dienen. Er hat nur eine Postanschrift. Dort befinde sich angeblich eine Bäckerei. Aha.

Es ist mir unerklärlich, wie man soviel Geld an jemanden zahlen kann…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Anwalt , Ebay , Leben , Betrug , Paypal
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 4. August 2011 auf http://rheinrecht.wordpress.com.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Ebay Käuferschutz: Käuferschutz bis zu EUR 1.000 mit PayPal

BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 19. Februar 2008 — Als Online-Bezahldienst erhöht PayPal seinen Käuferschutz von bislang EUR 500,00 auf EUR 1.000,00 für Artikel, die über eine der…

EBAY: Werden eBay-Händler gezwungen, Kunden in die Irre zu führen? / Zum unbegrenzten PayPal-Käuferschutz für alle Angebote

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 4. Mai 2009 — Bei eBay finden sich derzeit eine Vielzahl von Angeboten, die mit einem “kostenlosen PayPal-Käuferschutz in unbegrenzter Höhe…

Stellungnahme von eBay zur Bewertung des Bundeskartellamts

Rechtsteufel | 23. April 2010 — eBay nimmt Stellung zu der vorläufigen Bewertung der Initiative von eBay durch das Bundeskartellamt, Käufern die Möglichkeit zu…

Unwirksamer Gewährleistungsausschluss bei privaten Verkäufen

www.rechtsklarheit.de | 10. Januar 2010 — Anders als gewerbliche Verkäufer können private Verkäufer im Kaufvertrag über gebrauchte Sachen einen Gew&aum…

eBay-Händler dürfen “Paypal”-Gebühren nicht an Kunden weiterreichen

Handakte WebLAWg | 4. Januar 2008 — Bei PayPal – ein Unternehmen von eBay – handelt es sich um ein System, das dem Käufer die Online-Zahlung erleichtern soll. De…

EBAY: Bei Selbstabholung keine PayPal-Zahlung anbieten?

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 9. Dezember 2008 — Onlinehändlern, welche Ihren Kunden die Zahlungsmethode PayPal anbieten, sollten sich darüber im Klaren sein, dass diese Zahlun…

Stellungnahme von eBay zur Bewertung des Bundeskartellamts

Rechtsteufel | 23. April 2010 — eBay nimmt Stellung zu der vorläufigen Bewertung der Initiative von eBay durch das Bundeskartellamt, Käufern die Möglichkeit zu…

Käuferschutz von PayPal nun auch für Onlineshops

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 19. Mai 2010 — Nach einer eigenen Pressemitteilung bietet PayPal seit dem 27.04.2010 seinen Käuferschutz auch für Onlineshops, also außerhalb …

Kampf gegen die schleichende „Zwangspaypalisierung“ – eBay-Händler schaltet Bundeskartellamt und EU-Kommission ein

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 13. Juni 2008 — Die Geschichte des (noch) einsamen Kampfes eines eBay-Händlers gegen den immer weiter zunehmenden Zwang, Paypay als Zahlungswei…

Paypal - lieber nicht!

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 18. März 2008 — Immer häufiger erreichen uns Beschwerden von ebay-Verkäufern, denen aus unerfindlichen Gründen ihre Paypal-Konten gesperrt wurd…