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Anschlussinhaber haftet für offenes WLAN

am 08.07.2008 von http://www.ferner-alsdorf.de

Zwei ältere Urteile, die hier der Vollständigkeit halber aufgenommen werden:

Das LG Hamburg hat entschieden (Urteil vom 26.07.2006, Aktenzeichen: 308 O 407/06), dass ein Anschlussinhaber für die Nutzung seines unverschlüsselten WLANS haftet. Man kann sich also nicht aus der Verantwortung stehlen, indem man behauptet, in das eigene WLAN hätte sich jeder, jederzeit einklinken können. Dabei stellt das Gericht ausdrücklich fest, dass technische Unkenntnis nicht schützt.
Das LG Frankfurt (AZ 2-3 O 771/06) hatte weiterhin entschieden: “Der Anschlussinhaber haftet als Störer für Urheberrechtsverletzungen, die über seine ungeschützte WLAN-Verbindung begangen werden. Das Ausschalten des …

LG Frankfurt: Haftung für ungeschütztes WLAN

Telemedicus / Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet für Urheberrechtsverletzungen, wenn diese über sein ungeschütztes WLAN begangen werden. Das hat das OLG Frankfurt entschieden. Ein Anschlussinhaber hatte sich gegen eine einstweilige Verfügung gew…

Offenes WLAN: Betreiber haftet

LawBlog / Wer ein offenes WLAN betreibt, kann mächtig Ärger bekommen. Das Landgericht Hamburg bestätigte eine einstweilige Verfügung gegen Anschlussinhaber, über deren IP-Adresse illegale Downloads gelaufen sein sollen. Den Einwand, das WLAN könne in ein…

LG Frankfurt a.M.: Mitstörerhaftung für unverschlüsselten WLAN-Zugang

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Frankfurt a.M. (Urt. v. 22.02.2007 - Az. 2-3 O 771/06) hat entschieden, dass der Inhaber eines unverschlüsselten WLAN-Zugangs als Mitstörer haftet, wenn über diesen Zugang rechtswidrige Handlungen begangen werden.Unter einer dem Beklagten z…

Kurzmeldung: LG Düsseldorf bestätigt Haftung für WLAN-Inhaber

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Nach vorliegenden ersten Informationen, eine offizielle Pressemitetilung liegt noch nicht vor, hat das LG Düsseldorf heute (AZ: 12 O 195/08, 12 O 229/08, 12 O 232/08) die Haftung für WLAN-Inhaber bejaht. Damit entscheidet das LG Düsseldorf anders …

OLG Frankfurt: Inhaber eines Internetanschlusses haftet nicht bei unberechtigter Nutzung des WLAN-Netzes durch Dritte

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld / Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 1.7.2008, Aktenzeichen 11 U 52/07 entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses im Regelfall nicht als Störer für Rechtsverletzungen verantwortlich ist, die ein unberechtigter Dritter über eine W…

LG Hamburg: Mitstörerhaftung für unverschlüsselten WLAN-Zugang

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Hamburg (Urt. v. 27.06.2006 - Az.: 308 O 407/06) hat entschieden, dass der Inhaber eines unverschlüsselten WLAN-Zugangs als Mitstörer haftet, wenn über diesen Zugang rechtswidrige Handlungen begangen werden.Unter einer dem Antragsgegner zug…

OLG Düsseldorf: Mitstörerhaftung für unverschlüsselten WLAN-Zugang

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Düsseldorf (Beschl. v. 27.12.2007 - Az.: I-20 W 157/07: PDF via MIR) hat entschieden, dass der Inhaber eines unverschlüsselten WLAN-Zugangs als Mitstörer haftet, wenn über diesen Zugang rechtswidrige Handlungen begangen werden.Der Antrag…

LG Düsseldorf: Mitstörerhaftung für unverschlüsselten WLAN-Zugang

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Düsseldorf (Urt. v. 16.07.2008 - Az.: 12 O 195/08) hat entschieden, dass der Inhaber eines unverschlüsselten WLAN-Zugangs als Mitstörer haftet, wenn über diesen Zugang rechtswidrige Handlungen begangen werden.Dabei sei es unerheblich, ob e…

LG Frankfurt a.M.: Störerhaftung des Internet-Anschlussinhabers - Allein das Ausschalten des PC stellt keine wirksame - eine Störerhaftung ausschließende - Schutzmaßnahme des Internet-Anschlussinhabers gegen Rechtsverletzungen dar, die Dritte

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Unter Anwendung der Grundsätze über die zivilrechtliche Störerhaftung haftet derjenige als (Mit-) Störer, wer es Dritten aufgrund einer ungeschützten WLan-Verbindung ermöglicht, seinen Internetzugang zu nutzen und Rechtsverletzung zu beg…

OLG Düsseldorf: Störerhaftung des Internet-Anschlussinhabers - Dem Anschlussinhaber der ein WLAN Netz betreibt sind zumindest die Sicherungsmaßnahmen abzuverlangen, die eine Standardsoftware erlaubt.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Dem Internet-Anschlussinhaber, der ein WLAN Netz betreibt sind zumindest die Sicherungsmaßnahmen abzuverlangen, die eine Standardsoftware erlaubt. 2. So können (zumeist) für die verschiedenen Nutzer eines Computers Benutzerkonten mit eigene…

Störerhaftung für ungeschützte, offene WLAN Netze

IT-Recht Blog / In einem kürzlich veröffentlichen Urteil des LG Düsseldorf (AZ: 12 O 232/08) wurde entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn ein Dritter sein ungeschütztes, offenes…

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