Anschlag in Kundus: Nachschlag

Etwas bedrückend ist die Tatsache, wenn Soldaten Anschlagsopfer werden, die aus einer Einheit stammen, die einem nicht unbekannt ist. Diesmal das FschJBtl 263 aus Zweibrücken. Man mag erzählen was man will, die konkrete Gefahr für Leib und Leben von Bekannten und Freunden drückt ein wenig intensiver aufs Gemüt als die abstrakte Gefahr für Einwohner und ausländische Streitkräfte in Afghanistan allgemein.

Wenn man die Nachrichten zum Anschlag liest, stutzt man; der

besonders geschützter Geländewagen vom Typ Wolf [Quelle: bundeswehr.de]

zaubert eher ein resigniertes Mundzucken ins Gesicht als ein Erstaunen ob der Folgen des Anschlags. Ein so gepimpter Wolf ist weder gegen Minen noch Sprengfallen ausreichend geschützt. Das sind aber die Dingos, die nach wie vor in viel zu geringer Zahl vorhanden sind. Und - ach ja - auch nicht das gute Verhältnis zur Zivilbevölkerung zulassen. Cabriofahren ist halt cooler. Fährt seit Kennedy eigentlich ein US-Präsident noch oben offen?

Den Soldaten ist kein Vorwurf zu machen. Selbst § 17 Abs. 4 SG (Pflicht zur Gesunderhaltung) begründet kein Dienstvergehen. Wegsprengenlassen ist nicht schuldhafte Selbstgefährdung, selbst in Afghanistan nicht. Vorwürfe darf man aber ruhig machen, wie auch Robbe wohl unterschwellig zu erkennen gibt, bloß nicht den Soldaten vor Ort:

Die Soldaten wissen um die großen Gefahren und erwarten zu Recht, dass sie optimal ausgerüstet werden. In Afghanistan steht grundsätzlich die Ausrüstung zur Verfügung, die benötigt wird. [Quelle: Reinhold Robbe via PNP]

Dingos als Mittel der Wahl etwa gibt es in Afghanistan. Aber dennoch werden Patrouillen nach wie vor in Wölfen gefahren. Wie seinerzeit in Ex-Jugoslawien darf die Truppe die Folgen von Finanzquerelen im Vorfeld ausbaden. Denn jede Neuanschaffung oder Neuausstattung fordert - nach langwierigen Prozessen schon im Bereich des BMVg - ein zähes Ringen in der Politik. Das falsche Signal - der Abzug von Sicherungskräften aus dem Raum Kundus, der erst auf Drängen der Kommandeure vor Ort korrigiert wurde - ist angekommen. Bei den Taliban.

Leider hat aber weder in der Bevölkerung und Presse (die Berichterstattung ist am Tag nach dem Anschlag zumindest aus den “schnellen” Medien schon wieder fast verschwunden) noch der Politik eine deutliche Reaktion eingesetz. Der Dienstherr muss sich langsam aber sicher fragen lassen, ob er seiner Fürsorgepflicht überhaupt noch nachkommt. Stimmen die Berichte der RP, hat man künftig nicht nur mit dem Feind von Außen zu kämpfen, sondern auch noch mit dem Unterqualifizierten (der eingestellt wird, um die Quote dennoch zu erfüllen) in den eigenen Reihen.

© David Klein. (Digitaler Fingerprint: 1958fb6735d01a9d5405f0b7c320faa0) Social Bookmark setzen
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Themen: Afghanistan , Bundeswehr

Erschienen 28. August 2008 auf http://kleinblog.com/.

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