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Anscheinswaffen ???

am 06.09.2007 von RA J. Melchior, Wismar

Die Waffenlobby gibt offen zu, Einfluss auf Bundesinnenminister Schäuble genommen zu haben. Der hat ja auch schnell reagiert (was er natürlich nie zugeben würde), erst in die eine, dann in die andere Richtung. Schade nur, dass der OSM in anderen Bereichen nicht so schnell auf breite Ablehnung reagiert.
Besser der Rückzieher allerdings, dadurch bleibt uns folgende ebenfalls in dem Entwurf zur Änderung des Waffengesetzes bereits enthaltene gesetzgeberische Meisterleistung jedenfalls vorerst erspart:

§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen
Es ist verboten, Anscheinswaffen offen zu führen. Dies gilt nicht für die Verwendung bei Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen. Weitergehende Regelungen nach diesem Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes bleiben unberührt.

„Anscheinswaffen - also alles, was wie …

stupid_mind am 15.09.2007 um 16:36 Uhr:

Ich finde dieses Gesetz gut und hoffe das die Anscheinswaffen nicht verboten werden, da ich selber im Besitz einer solchen "Anscheinswaffe" bin, natürlich nicht einer dieser Plastikschrottwaffen, sondern eine Co2-Yunker3-AK74M für die Dekoration meines Büros unter einer Salut-K98k. Das lasse ich mir auch nicht nehmen. Bin jetzt 33Jahre und habe mein lebenlang darauf gehofft das ich es mal darf und vor 2 Jahren habe ich mir diesen Wunsch realisiert. Auch ein Verbot mit extremen Strafen lassen mich davor nicht zurückschrecken dieses Teil zu behalten und mit dem Zertifikat + F im Fünfeck steht man bestimmt auf der sicheren Seite, oder?

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