Anscheinsbeweis bei einem Autobahn-Auffahrunfall

Dazu das OLG Saarbrücken in einem Urteil vom 19.05.2009 - 4 U 347/08-109 - wie folgt:

“1. Bei Auffahrunfällen auf Bundesautobahnen setzt der gegen den Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis nicht den Nachweis voraus, dass der Auffahrende “eine gewisse Zeit” hinter dem Vordermann auf derselben Fahrspur her gefahren ist.

2. Bei einem Fahrspurwechsel des Vorausfahrenden ist der Anscheinsbeweis erst dann entkräftet, wenn der Fahrspurwechsel erwiesenermaßen in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Auffahrunfall erfolgte.”

Voraussetzung für die Anwendung eines Anscheinsbeweises ist, dass sich unter Berücksichtigung aller unstreitigen und festgestellten Einzelumstände und besonderen Merkmale des Sachverhalts ein für die zu beweisende Tatsache nach der Lebenserfahru…

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Themen: Muster , Voraussetzung , Autobahn , Verkehrsrecht Auffahrunfall 6 Wochen Her

Erschienen 14. August 2009 auf http://verkehrsrecht-blog.de.

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