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Anrufe zu Marktforschungszwecken ohne vorherige Einwilligung sind rechtswidrig

am 15.12.2006 von http://log.handakte.de/

Dass unaufgeforderte Telefonanrufe zu Werbezwecken rechtswidrig sind, ist bereits mehrfach durch die Gerichte entschieden worden und zumindest für das Wettbewerbsrecht neuerdings sogar in § 7 UWG gesetzlich verankert.
Bislang nicht entschieden war die Behandlung von Anfrufen zu Marktforschungszwecken. Solche Anrufe sind zumindest dann den Werberanrufen gleichzusetzen, wenn es sich um Marktforschung für bestimmte Produkte …

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