Anpassung der Betriebsrente

Infolge der Rentenkürzungen der letzten Jahre wird die Anpassung der Betriebsrenten für Millionen von Rentnern in Deutschland ein immer wichtigerer Bestandteil zur Sicherung des Alterseinkommens. Schließlich müssen Arbeitgeber im Laufe der Rentenzahlung die betriebliche Altersversorgung überprüfen und Betriebsrenten an die gesteigerten Lebenshaltungskosten anpassen (§ 16 Abs. 1 des Betriebsrentengesetzes - BetrAVG). Hierdurch soll der Werterhalt der Betriebsrenten sichergestellt werden. Die aktuell bezogene Rente soll stets so viel wert sein, wie zum Zeitpunkt der ersten Rentenzahlung. Der Arbeitgeber, der seinen ehemaligen Beschäftigten beziehungsweise deren Hinterbliebenen eine Betriebsrente gewährt, muss mindestens alle drei Jahre eine Anpassung der Betriebsrenten prüfen und im Regelfall auch vornehmen. Dabei entscheidet er nach billigem Ermessen, ob und in welcher Höhe die Rente angepasst wird. Zu berücksichtigen sind dabei zum einen die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers sowie die Belange des Versorgungsempfängers.

Viele Arbeitgeber nutzen jedoch die Unkenntnis der Berechtigten aus und kommen ihrer gesetzlichen Anpassungspflicht nicht nach. Denn viele Rentner wissen eines nicht: Die Betriebsrentenanpassung ist eine Holschuld, das bedeutet, dass die individuelle Rentenanpassung durch den Rentenempfänger selbst angefordert werden muss. Die Aufforderung an den Arbeitgeber sollte dabei mit Nachdruck erfolgen, da viele Verpflichtete nur sehr zögerlich auf das Anpassungsbegehren reagieren und teilweise versuchen, die Ansprüche bis zu dem Zeitpunkt der Verjährung hinauszuzögern. Zur Beweissicherung sollte das Anforderungsschreiben als Einschreiben gesendet werden. Einem Ablehnungsbescheid oder einer zu geringen Anpassung sollte sofort schriftlich widersprochen werden. In Zweifel lohnt sich meist die Überprüfung des Anspruchs durch einen Rechtsanwalt.

Fazit:

Halten Sie die Höhe Ihrer Betriebsrente immer genau im Auge. Erinnern Sie Ihren Arbeitgeber aktiv an seine Anpassungspflichten und fordern Sie Ihre Rechte nachdrücklich ein. Hierdurch stellen Sie sicher, dass die wohlverdiente Betriebsrente auch in Zukunft die finanziellen Bedürfnisse Ihrer Lebensgestaltung dauerhaft gewährleistet.

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Erschienen 12. Oktober 2007 auf http://rechtsanwaltsblog.blog.de.

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