Anpassung der Betriebsrente nach einer Fusion
JuracityBlog | 31. Juli 2007 — Nach § 16 BetrAVG ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle drei Jahre eine Anpassung der bereits laufenden Leistungen der betri…
Infolge der Rentenkürzungen der letzten Jahre wird die Anpassung der Betriebsrenten für Millionen von Rentnern in Deutschland ein immer wichtigerer Bestandteil zur Sicherung des Alterseinkommens. Schließlich müssen Arbeitgeber im Laufe der Rentenzahlung die betriebliche Altersversorgung überprüfen und Betriebsrenten an die gesteigerten Lebenshaltungskosten anpassen (§ 16 Abs. 1 des Betriebsrentengesetzes - BetrAVG). Hierdurch soll der Werterhalt der Betriebsrenten sichergestellt werden. Die aktuell bezogene Rente soll stets so viel wert sein, wie zum Zeitpunkt der ersten Rentenzahlung. Der Arbeitgeber, der seinen ehemaligen Beschäftigten beziehungsweise deren Hinterbliebenen eine Betriebsrente gewährt, muss mindestens alle drei Jahre eine Anpassung der Betriebsrenten prüfen und im Regelfall auch vornehmen. Dabei entscheidet er nach billigem Ermessen, ob und in welcher Höhe die Rente angepasst wird. Zu berücksichtigen sind dabei zum einen die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers sowie die Belange des Versorgungsempfängers.
Viele Arbeitgeber nutzen jedoch die Unkenntnis der Berechtigten aus und kommen ihrer gesetzlichen Anpassungspflicht nicht nach. Denn viele Rentner wissen eines nicht: Die Betriebsrentenanpassung ist eine Holschuld, das bedeutet, dass die individuelle Rentenanpassung durch den Rentenempfänger selbst angefordert werden muss. Die Aufforderung an den Arbeitgeber sollte dabei mit Nachdruck erfolgen, da viele Verpflichtete nur sehr zögerlich auf das Anpassungsbegehren reagieren und teilweise versuchen, die Ansprüche bis zu dem Zeitpunkt der Verjährung hinauszuzögern. Zur Beweissicherung sollte das Anforderungsschreiben als Einschreiben gesendet werden. Einem Ablehnungsbescheid oder einer zu geringen Anpassung sollte sofort schriftlich widersprochen werden. In Zweifel lohnt sich meist die Überprüfung des Anspruchs durch einen Rechtsanwalt.
Fazit:
Halten Sie die Höhe Ihrer Betriebsrente immer genau im Auge. Erinnern Sie Ihren Arbeitgeber aktiv an seine Anpassungspflichten und fordern Sie Ihre Rechte nachdrücklich ein. Hierdurch stellen Sie sicher, dass die wohlverdiente Betriebsrente auch in Zukunft die finanziellen Bedürfnisse Ihrer Lebensgestaltung dauerhaft gewährleistet.
Abeitnehmer und Arbeitgeber beraten wir umfassend in allen Bereichen des Arbeitsrechts.
Kündigungschutz direkt: Im Kündigungsfall vertreten wir Ihre Rechte - schnell, unbürokratisch und effizient... mehr
Lesen Sie zum Kündigungsschutz im Arbeitsrecht auch das Wagner Halbe Onlinelexikon auf www.onlinelexikon-arbeitsrecht.de und unsere aktuellen Fachbeiträge zum Arbeitsrecht.
JuracityBlog | 31. Juli 2007 — Nach § 16 BetrAVG ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle drei Jahre eine Anpassung der bereits laufenden Leistungen der betri…
LohnPraxis-Weblog | 2. November 2010 — Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat über den Anspruch eines Betriebsrentners auf Anpassung seiner betrieblichen Altersversorgung…
Arbeitsrecht & Mediation Berlin | 2. Dezember 2010 — Ein Arbeitgeber ist berechtigt in seiner Versorgungsordnung zu regeln, dass die Hälfte der ungekürzten gesetzlichen Rente auf d…
LohnPraxis-Weblog | 21. August 2007 — Schließt sich Ihr Unternehmen mit einem anderen zusammen, so hat dies zunächst keine Auswirkungen auf die Angleichung der laufe…
Rechtslupe | 14. Februar 2012 — Die Fiktion der zu Recht unterbliebenen Anpassung der Betriebsrente nach § 16 Abs. 4 Satz 2 BetrAVG kann nur eintreten, wenn de…
Wagner Halbe Rechtsanwälte Blog | 18. März 2008 — Bei Erhalt einer Kündigung gilt es, keine Zeit zu verlieren. Fristen sind zu wahren, Ansprüche zu sichern. Ihre Verhandlungspos…
LawBlog | 29. November 2007 — Wenn ein Arbeitnehmer den Job wechselt und seine (selbst finanzierte) Betriebsrente kündigen oder mitnehmen will, kann er erheb…
Rechtslupe | 30. Dezember 2008 — Die Frist, in der der Pensions-Sicherungs-Verein für rückständige Betriebsrenten insolventer Arbeitgeber vor der Insolvenzeröff…
Rechtslupe | 25. Februar 2010 — Dem System der Insolvenzsicherung betrieblicher Versorgungszusagen nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) liegt die verfassung…
beck-blog | 10. Dezember 2008 — Die Firma Opel will im kommenden Jahr einen Betrag von 20 bis 30 Mio. Euro einsparen, indem sie die Zahlung der Betriebsrenten …
Rechtsanwälte, Köln, Arbeitsrecht, Rechtsanwalt, Verkehrsrecht, Familienrecht, Erbrecht Strafrecht, Wirtschaftsrecht, Kündigung, Abmahnung, Terminsvertreter, Terminvertretung, Klage, Anwalt, Recht
Lexikon, Onlinelexikon, Arbeitsrecht, Kündigungsschutz, Rechtsanwälte, Köln, Wagner, Halbe, Kündigung, betriebsbedingt, Abmahnung, verhaltensbedingt, personenbedingt,Arbeitsvertrag, Anwalt, fristlos
Rechtsanwälte, Köln, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Strafrecht, Wirtschaftsrecht, Rechtsanwalt, Köln, Poll, Kündigung, betriebsbedingt, Mietrecht, Familienrecht, Internetrecht
Rechtsanwälte, Köln, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Strafrecht, Wirtschaftsrecht, Rechtsanwalt, Köln, Poll, Kündigung, betriebsbedingt, Mietrecht, Familienrecht, Internetrecht
Rechtsanwälte, Köln, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Strafrecht, Wirtschaftsrecht, Rechtsanwalt, Köln, Poll, Kündigung, betriebsbedingt, Mietrecht, Familienrecht, Internetrecht