Anonymes Webhosting: Abmahnungen gibt es auch in der Türkei und keiner entkommt dem Landgericht Hamburg

Mit dem Erlaß einer einstweiligen Verfügung durch das Landgericht Hamburg hat sich der Slogan eines türkischen Providers "Abmahnungen gibt es in der Türkei keine, somit sind Sie sicher vor Abmahnungen", mit dem er für das von ihm angebotene anonyme Webhosting warb, als falsch erwiesen und dürfte daher sogar unter wettbewerbsrechtlicher Perspektive von der Konkurrenz angreifbar sein, denn die türkische Firma spricht gezielt deutschsprachiges Publikum an. Das Landgericht Hamburg erliess nach einer Abmahnung gegen einen türkischen Provider eine einstweilige Verfügung und untersagte diesem, eine bestimmte Domain konnektiert zu halten und damit die Erreichbarkeit der Domain und die unter der Domain erreichbaren Inhalte mittels Aufrechterhaltung der Dienste des Domain-Name-Systems (DNS) über das Internet für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland zu ermöglichen. Denn im Rahmen der Störerhaftung kann jeder, der in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Ver…

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Themen: Abmahnung , Hamburg , Einstweilige Verfügung , Landgericht Hamburg , Slogan , Webhosting , Türkei , Anonyme Domain , Anonymes Webhosting

Erschienen 29. Juli 2011 auf http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.com.

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