Anmerkung von RiSG Berlin Udo Geiger in info also 260-262 zu LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 20.07.2011 - L 3 AL 236/11 - Keine Unwirksamkeit der persönlichen Arbeitslosmeldung bei Vorsprache des Arbeitslosen ohne Ausweis

§ 122 Abs. 1 S. 1 SGB III; §§ 60 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, 66 Abs. 1, 67 SGB I Keine Unwirksamkeit der persönlichen Arbeitslosmeldung bei Vorsprache des Arbeitslosen ohne AusweisLSG Baden-Württemberg, Urt. v. 20.07.2011 - L 3 AL 236/11 Leitsatz (des Gerichts): Die Vorlage des Personalausweises kann für die Personen­identifikation erforderlich sein, sie ist jedoch keine Vo­raussetzung für die Wirksamkeit der Arbeitslosmeldung. Anmerkung von RiSG Berlin Udo Geiger in info also 260-262 Anmerkung: In einer Presseinformation der BA von März 2011 (Presse Info 012/2011 vom 08.03.2011) heißt es: »Tipp: Gültigen Personalausweis bereithalten Wer sich persönlich arbeitslos meldet und Leistungen bei der Agentur für Arbeit oder den Jobcentern bean­tragt, braucht einen gültigen Personalausweis - ausländi­sche Mitbürger einen Pass und eine aktuelle Meldebe­scheinigung, damit Identität und Wohnort festgestellt werden können. Immer häufiger kommt es vor, dass Ausweise und Pässe vorgelegt werden, deren Gültigkeit abgelaufen ist. Dann sind Ersatzdokumente notwendig und es kann zu Verzögerungen kommen.« Dagegen ist im Grundsatz nichts einzuwenden. Aber was ist mit Arbeitslosmeldungen, die ohne oder mit abgelaufenen Personalpapieren erfolgen? Wie man es nicht machen darf, zeigt die vorstehende Ent­scheidung. Die persönliche Arbeitslosmeldung bei der Arbeitsagentur Arbeitslosengeld (Alg) nach §§ 117 ff. SGB III gibt es erst auf eine persönliche Arbeitslosmeldung bei der Arbeits­agentur (AA). Die persönliche Arbeitslosmeldung wirkt nach § 122 Abs. 3 SGB III nur zurück, wenn die AA am Tag des Eintritts der Arbeitslosigkeit nicht dienstbereit war. Für den Anspruch auf Alg kommt es somit darauf an, dass der Tag der persönlichen Arbeitslosmeldung rechtssicher doku­mentiert wird. Die persönliche Arbeitslosmeldung stellt eine Tatsachener­klärung dar. Mit ihr wird der AA die Tatsache des Eintritts der Arbeitslosigkeit angezeigt. Die Arbeitslosmeldung dient dazu, die AA zeitnah und tatsächlich in die Lage zu verset­zen, mit ihren Vermittlungsbemühungen zu beginnen, um die Arbeitslosigkeit und damit die Leistungspflicht mög­lichst rasch zu beenden (ständige Rechtsprechung, z.B. BSG vom 07.09.2000 - B 7 AL 2/00 R). Dies kann die AA tun, sobald der Arbeitslose in der AA erscheint und sinngemäß zum Ausdruck bringt, er sei ar­beitslos oder in nächster Zeit von Arbeitslosigkeit bedroht, d.h., ein Vermittlungsfall angezeigt wird (BSG vom 14.12.1995 - 11 RAr 75/95 und vom 07.10.2004 - B 11 AL 23/04 R). Der Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments bedarf es dazu nicht. Zweifel an der Personenidentität oder der angegebenen Wohnanschrift kann die AA auch später ausräumen. Um festzustellen, ob die arbeitslos gemeldete Person mit der sich später ausweisenden Person identisch ist, genügt es, anläss­lich der erstmaligen persönlichen Meldung ein anderes Do­kument mit Lichtbild (Führerschein, Bibliotheksausweis etc.) als Kopie zur Akte zu nehmen, um es dann mit dem Personalausweis oder Pass abzugle…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Berlin , Sgb Iii , Lsg , Ausweis , Alg

Erschienen 7. Februar 2012 auf http://sozialrechtsexperte.blogspot.com.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Paypal?

STRAFSACHEN | 8. März 2012 — Sehr geehrtes Mitglied, Diese E-Mail wurde an Sie gesendet, weil wir einen Fehler in Ihrem erkannt haben Rechnungsinformationen …

Schadensersatz wegen rechtzeitiger Arbeitslosmeldung

Blickpunkt Recht & Steuern | 29. Oktober 2007 — Ist es für einen Arbeitslosen aufgrund seines Lebensalters günstiger, sich nicht zum Zeitpunkt der tatsächlich einsetzenden A…

Informations- Und Beratungspflicht Apotheker: Apotheken-Terminal

Rechtslupe | 11. Dezember 2008 — Das Terminal an einer Apotheke in einer rheinhessischen Gemeinde, ??ber das auch verschreibungspflichtige Medikamente ohne pers…

Sgb Iii Arbeitssuchend: Arbeitssuchend? Arbeitslos? - Infos zu § 37b SGB III und § 144 SGB III

www.unternehmensjurist.de | 27. Februar 2006 — Die Bundesagentur für Arbeit bietet unter dem Titel "Früher melden - schneller vermittelt" Informationen zu den neuen Meldepflicht…

Spätere Arbeitslosmeldung: Arbeitsagentur muss unaufgefordert über Vorteile einer späteren Arbeitslosmeldung informieren

Recht und Alltag | 23. Oktober 2007 — Ist es für einen Arbeitslosen aufgrund seines Lebensalters günstiger, sich nicht zum Zeitpunkt der tatsächlich einsetzenden A…

Personalgestellung durch Gesellschafter

Rechtslupe | 30. Juni 2010 — § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG setzt für den Leistungsaustausch einen unmittelbaren, nicht aber einen inneren (synallagmatischen) Zusa…

Dividendenstripping

Rechtslupe | 10. Dezember 2008 — Der Bundesfinanzhof hat nochmals ausdr??cklich seine Rechtsprechung zum Dividendenstripping best??tigt. Danach erlangt bei der …

Jörg Kachelmann Narzisst: Jörg Kachelmann - The show must go on - narzisstische versus histrionische Persönlichkeitsstörung?

Die Rechtsanwäldin | 5. Juli 2010 — Übereinstimmend, aber jeweils ohne Quelle berichten SPIEGEL und FOCUS, dass der Prozess erst im September starten soll. Bis dahi…

Endlich geklärt

RA-Blog | 17. November 2006 — Meinungsfreiheit siegt über Persönlichkeitsrecht: Hier der Beweis. …

Grundst??cksverkauf aus Gesch??ftsaufgabe?

Rechtslupe | 10. Dezember 2008 — Ist Gegenstand der ??bertragung ein zu bebauendes Grundst??ck, das der Ver??u??erer unter der Bedingung der Fertigstellung des …