Anmerkung: Quick-Freeze als Untergang des datenschutzrechtlichen Abendlandes

Einen “seltsamen Sinneswandel” hat die TAZ beim obersten Datenschützen – dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Peter Schaar – ausgemacht: Er fordert angeblich die Vorratsdatenspeicherung light. Angeblich fordert er eine “Vorratsdatenspeicherung light”, was mich auf Anhieb verwunderte. Beim Lesen des skandalösen Blog-Eintrags von Schaar wurde aber deutlich, dass er mitnichten eine “Vorratsdatenspeicherung” fordert, sondern schlicht das so genannte “Quick-Freeze”. Wie man Quick-Freeze als “Vorratsdatenspeicherung light” bezeichnen kann ist mir schlicht ein Rätsel.

Beim “Quick-Freeze” werden zwar auch Verkehrsdaten gespeichert, aber eben nicht anlasslos (wie es fälschlicherweise der TAZ-Kommentar behauptet), sondern nur bei einem konkreten Anlass. Diese Daten werden sodann für einen kurzen Zeitraum aufbewahrt und sodann gelöscht. Dies ist der Grund, warum für viele VDS-Gegner (wie den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung!) das Quick-Freeze-Verfahren eine anerkannte Alternative zur Vorratsdatenspeicherung ist.

Mit dem Finger auf Weichert und Schaar zu zeigen, wie es der TAZ-Kommentar macht, ist verfehlt: Das Groß der VDS-Gegner ist (aus gutem Grund) für Quick-Freeze. Es ist ein enormer Unterschied, ob ich anlasslos die Daten sämtlicher Nutzer für ein halbes Jahr speichere, oder ob ich im konkreten Verdachtsfall für eine zeitlich sehr begrenzte Zeit die entsprechenden (zukünftig anfallenden) Daten…

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Themen: Datenschutz , Vorratsdatenspeicherung , Peter Schaar , Arbeitskreis , Vds , Quick Freeze , Anmerkung , Quickfreeze

Erschienen 14. November 2010 auf http://www.ferner-alsdorf.de.

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