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Anmeldung einer EU-Domain - Wie läuft das Registrierungsverfahren?

am 12.02.2008 von http://www.it-recht-kanzlei.de/

Mit den EG-Verordnungen 733/2002 und 874/2004 ist die EU-weite Domain „eu“ eingeführt worden. Die IT-Recht Kanzlei gibt einen Überblick über das Anmeldeverfahren für neue .eu-Domains. Weitere Infos finden sich auch auf der Homepage der Domain-Vergabeorganisation EURid (www.eurid.eu).


Seit Ende 2005 werden die neuen .eu-Domains tatsächlich vergeben. Die EU hat die .eu-Domain eingeführt, um eine Vielzahl an neuen Domainnamen für Personen und Unternehmen in der EU zur Verfügung zu haben. Damit sollte vor allem ein Gegengewicht gegen die Dominanz der USA im Bereich der Domains gebildet werden.


Zur organisatorischen Durchführung der Domain-Registrierungen ist die Non-Profit-Vergabestelle EURid (= The European Registry of Internet Domain Names) mit Hauptsitz in Brüssel gegründet worden.


Wer allerdings eine neue EU-Domain registrieren will, kann sich nicht direkt an EURid wenden, sondern muss eine der weltweit mehr als 1000 zugelassenen .eu-Registrierungsstellen kontaktieren. Eine vollständige Liste der zugelassenen Stellen ist über die Homepage von EURid abrufbar.


 


Das Registrierungsverfahren wird nun im Folgenden dargestellt:

1. Anmeldeberechtigung

In Artikel 4 der EG-Verordnung 733/2002 ist geregelt, wer einen .eu-Domainnamen registrieren darf. Dies sind zum einen alle natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in der EU haben. Weiter darf dies jedes Unternehmen, das seinen satzungsmäßigen Sitz, die Hauptverwaltung oder den Hauptsitz in der Gemeinschaft hat. Schließlich gilt dies auch für jede in der EU niedergelassene Organisation.


In einer ersten, mehrmonatigen Phase nach Einführung der .eu-Domain konnten Marken- und Namensrechtsinhaber ihre Rechte geltend machen und vorrangig neue .eu-Domainnamen reservieren. So kommt es, dass beispielsweise große deutsche Unternehmen nun sowohl unter ihrer .de-, als auch unter der neuen .eu-Domain …

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RA Max-Lion Keller

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