Anlegerschutz: Neue gesetzliche Regeln sollen Anleger besser schützen

Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat das Bundeskabinett heute einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die Rechte von Anlegern gestärkt werden. So soll die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen im Fall einer Falschberatung bei Wertpapiergeschäften verbessert werden. Daneben wird das Schuldverschreibungsgesetz neu gefasst. "Die aktuelle Finanzmarktkrise hat gezeigt, dass es bei der Anlageberatung Defizite gibt. Die starke Renditeausrichtung vieler Banken hat offensichtlich zu einem derartigen Vertriebsdruck geführt, dass sich manche Berater mehr an den Vertriebsprovisionen als am Kundeninteresse orientiert haben. Es gibt zahlreiche Beschwerden von Anlegern, die geltend machen, dass sie eigentlich eine risikolose Anlage wollten, ihnen der Bankberater aber tatsächlich eine riskante Anlage empfohlen hat, was sie erst jetzt aufgrund der Verluste in der Finanzmarktkrise gemerkt haben. Berechtigte Schadensersatzansprüche wegen solcher Falschberatung dürfen nicht daran scheitern, dass der Anleger die fehlerhafte Beratung nicht nachweisen kann oder dass die bisherige kurze Verjährungsfrist schon abgelaufen ist. Unser Vorschlag dient dazu, künftig zu verhindern, dass den Verbrauchern Risikopapiere - wie zum Beispiel im Fall der US-Investmentbank Lehman Brothers - als sichere Anlagen verkauft werden. Mit den neuen Regelungen ziehen wir erste Konsequenzen aus der Finanzmarktkrise, um den Anlegerschutz zu verbessern", erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Der heute beschlossene Gesetzentwurf enthält im Wesentlichen folgende Regelungen: Beratungs- und Dokumentationspflicht Banken werden künftig verpflichtet, den Inhalt jeder Anlageberatung zu protokollieren und dem Kunden eine Ausfertigung des Protokolls auszuhändigen. Der wesentliche Hergang des Beratungsgesprächs muss nachvollziehbar protokolliert werden. Dazu gehören insbesondere die Angaben und Wünsche des Kunden sowie die von Berater erteilten Empfehlungen und die für diese Empfehlungen maßgeblichen Gründe. Die Dokumentationspflicht soll den Anlageberater zu höherer Sorgfalt veranlassen, so dass insgesamt die Qualität der Beratung erhöht wird. In einem Prozess wegen schlechter Beratung kann sich der Kunden zudem auf das Beratungsprotokoll berufen. Geht aus dem Protokoll ein Beratungsfehler hervor, hat der Anleger das erforderliche Beweismittel in den Händen. Ist das Protokoll lückenhaft oder in sich unschlüssig - zum Beispiel weil nach den Kundenangaben eine risikolose Anlage gewünscht war, aber tatsächlich eine hochriskante Anlage empfohlen wurde - muss die Bank beweisen, dass sie gleichwohl ordnungsgemäß beraten hat. Abschaffung der kurzen Sonderverjährungsfrist Daneben wird die bestehende kurze Sonderverjährungsfrist bei Schadensersatzansprüchen wegen Falschberatung bei Wertpapieranlagen gestrichen. Künftig gilt auch für solche Ansprüche die regelmäßige Verjährung. Das bedeutet: Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung verjähren nicht mehr in drei Jahren seit …

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Themen: Brigitte Zypries , Investmentbank , Lehman Brothers

Erschienen 18. Februar 2009 auf http://www.kapital-rechtinfo.de.

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Kommentare zu "Anlegerschutz: Neue gesetzliche Regeln sollen Anleger besser schützen":

2. März 2009 von Eva Nispel — Es ist eine Ungeheuerlichgkeit, dass wir Rentner(78 Jahre / 80% G-Behindert/
Pflegestufe 1)eine Falschberatung nachweisen müssen um wieder an unser Geld zu kommen, das für 1 Jahr angelegt werden sollte!
Wir sind wohl im Juni 2008 zur FRASPA gestürmt, haben diese unsicheren LB-Zertifikate verlangt, die von der Sparkasse noch nicht einmal abgesichert waren, damit unsere Altersabsicherung in HOLLAND verzockt werden kann, und das von der Sparkasse,nicht der Bank! Müssen jetzt alle Rentner Rechtsanwälte einschalten und sich nochmals über den Tisch ziehen lassen? Die FRAPA sollte für den angerichteten Schaden(jeweils 2o.000 Euro)in Höhe ihres Sicherheitsfonds aufkommen müssen.
Bitte helfen Sie uns Lehman-Brothers- Sparkassen-Geschädigten_

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