Anklage gegen Wulff: Rechtsstaatlichkeit oder Verunglimpfung des Bundespräsidenten?
Wie bekannt wurde, will die eventuell Anklage gegen den derzeitigen Bundespräsidenten Christian Wulff erheben. Es bestehe der
Anfangsverdacht, dass sich in seiner Zeit als
niedersächsischer Ministerpräsident der (§ 331 StGB) beziehungsweise (§ 333 StGB) schuldig gemacht habe.
Die Einleitung des Ermittlungsverfahren allerdings ist gar nicht so einfach. Denn: Während seiner Amtszeit genießt der – wie auch grundsätzlich alle
Bundestagsabgeordneten – strafrechtliche Immunität. Das heißt, dass er strafrechtlich nicht einfach verfolgt werden kann. können danach erst geführt werden, wenn
seine aufgehoben wurde.
Die Aufhebung der Immunität des Bundespräsidenten ist in der Geschichte noch nicht vorgekommen und wirft einige Fragen auf. Das
Verfahren wird nun ähnlich wie bei Bundestagsabgeordneten ablaufen. Danach ist die Zustimmung des Bundestags erforderlich. Wird dann
die Immunität des Bundespräsidenten aufgehoben, so kann die Staatsanwaltschaft gegen Wulff ermitteln. Dann kann es zur Anklage oder
zur Einstellung des Verfahrens kommen.
So wie es momentan aussieht, soll die Immunität Wulffs relativ schnell aufgehoben werden, um den Weg für Ermittlungen frei zu machen.
Insbesondere soll dies der Rechtsstaatlichkeit gerecht werden. Denn es soll ja jeder vor dem Gesetz gleich sein. Also müssen auch
Ermittlungen gegen den Bundespräsidenten möglich sein. Grundsätzlich… Aber die „Verunglimpfung des Bundespräsidenten“ ist nach § 90
StGB strafbar. Steht er also über dem Gesetz? Das muss zweifelsfrei verneint werden. Und Ermittlungen abzulehnen, weil er nun einmal
(zumindest formal) das höchste in Deutschland innehat ist,
ist fraglich. So dass man wohl zu dem Ergebnis kommen muss, dass strafrechtliche Ermittlungen mit einem ausreichenden Anfangsverdacht
und der Zustimmung und damit auch Prüfung durch den Bundestag grundsätzlich möglich sein müssen. Allerdings sollte zu jeden Zeit auch
die bestehen
bleiben. Denn wenn jeder strafrechtliche Konsequenzen für sein Handeln zu tragen hat, so muss auch jedem in gleichem Maße die
Unschuldsvermutung zu Gute kommen. Das soll…
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