Anklage wegen Verkaufs von Abhöreinrichtungen (Handy-Attrappen)
am 04.02.2006 von strafblog
Dem Düsseldorfer Lokalteil der RHEINISCHEN POST ist zu entnehmen, dass die dortige Staatsanwaltschaft Anklage wegen Verstoßes gegen das Telekommunikationsgesetz gegen einen 53jährigen erhoben hat, der 62 täuschend echt aussehende Handy-Attrappen im Internet versteigert hat. Die Attrappen waren in Wirklichkeit gut getarnte Abhöreinrichtungen. Wer das vermeintliche Handy irgendwo gezielt deponierte, konnte später eine passende Nummer anrufen und dann über das elektronische Ohr die in der Nähe der Attrappe geführten Gespräche mithören. Sozusagen ein privater verdeckter Lauschangriff, der ohne Wissen und Zustimmung der Beteiligten gesetzlich verboten ist. Der 53jährige hatte keine Lizenz zum Vertrieb der Geräte.
Mal sehen, was aus dem Verfahren wird.
Autor: RA Rainer Pohlen
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