Anklage gegen ehemaliges Siemens-Vorstandsmitglied

(tw) Auf Antrag des US-Justizministeriums (DoJ) hat ein Bundesgeschworenengericht (Federal Grand Jury) in New York Anklage gegen ein ehemaliges Vorstandsmitglied der Siemens AG und sieben weitere hochrangige frühere Manager wegen Korruptionsvorwürfen erhoben. Der Fall ist auch deshalb für deutsche Entscheidungsträger von Bedeutung, weil er zeigt, dass US-Behörden weiterhin hart gegen mögliche Täter und Teilnehmer von Wirtschaftsverbrechen vorgehen. Keiner der Angeklagte ist US-Bürger, allerdings drohen ihnen im Falle einer Verurteilung und Auslieferung langjährige Haftstrafen.

Folgen für deutsche Entscheidungsträger und Compliance-Verantwortliche Die Anklage bestätigt eine Entwicklung, die bereits in vergangenen Fällen deutlich wurde: US-Behörden gehen immer deutlicher nicht nur gegen Unternehmen, sondern auch gegen deren Verantwortliche vor. Und hierbei lassen sich die Strafverfolger gegebenenfalls auch Zeit. Einer der Angeklagten war bereits 2001 aus dem Unternehmen ausgeschieden, ein anderer 2003.

Das Unternehmen hatte sich 2008 wegen Verstößen gegen den Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) schuldig bekannt und zur Beilegung der Vorwürfe einen Vergleich geschlossen, der unter anderem die Zahlung von 800 Millionen Dollar vorsah. Auch deutsche Behörden hatten eine hohe Geldbuße verhängt. Die Anklagen unterstreichen zudem, dass US-Behörden immer systematischer nicht nur gegen Unternehmen selbst vorgehen, sondern – teilweise auch noch nach Jahren – gegen Vorstände und Manager. Es ist anzunehmen, dass dieses Vorgehen sein Ziel erreichen wird – eine noch effektivere Abschreckung vor der Begehung von Wirtschaftsdelikten.

Ausblick Aus der Sicht deutscher Unternehmen verdeutlicht der Fal…

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Themen: Datenschutz , Usa , Korruption , Compliance , Drohen , Siemens , Foreign Corrupt Practices Act , Corporate Compliance , Risikomanagement , Anklage , Managerhaftung , Whislteblowing

Erschienen 23. Dezember 2011 auf http://compliancemanagerhaftung.wordpress.com.

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