Anklage gegen angebliches Al Qaida Mitglied
Die Bundesanwaltschaft hat am 25. Februar 2011 vor dem Staatsschutzsenat des OLG Frankfurt am Main Anklage gegen den einen
25-jährigen Deutschen wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (§ 129b Abs. 1 i.V.m.
129a Abs. 1 StGB) erhoben. Der Angeschuldgte soll hinreichend verdächtig sein, von Mai 2009 bis Juni 2010 Mitglied der gewesen zu sein.
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift wird im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Im März 2009 doll der Angeschuldigte mit einem Gleichgesinnten von aus über den nach
gereist sein, wo er sich nach einem in einem Lager der terroristischen Vereinigung
“Islamische Bewegung Usbekistan” (IBU) im Mai 2009 der Al Qaida angeschlossen haben soll. Zunächst habe er er eine Kampfausbildung in
einem Ausbildungslager dieser Organisation durchlaufen, um anschließend am gewaltsamen teilzunehmen.
Anfang Juni 2010 soll ihn ein hochrangiges Al Qaida-Mitglied auf seine Initiative hin von weiteren Kampfeinsätzen freigestellt haben.
Er sei nunmehr dafür vorgesehen gewesen sein, in Deutschland an einem europäischen Netzwerk der terroristischen Vereinigung
mitzuwirken. Das Netzwerk sollte der finanziellen Unterstützung der Organisation dienen, aber auch in der Bundesrepublik für andere,
noch nicht näher konkretisierte Aufträge der Al Qaida-Führung zur Verfügung stehen. Rami M. soll in diesem Zusammenhang die Aufgabe
gehabt haben, halbjährlich einen Betrag von etwa 20.000 Euro an Spendengeldern einzutreiben und als …
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