Zeugen schildern Zuwendungen durch Lobbyist Schreiber
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Augsburg (Reuters) - Im Steuerprozess gegen Karlheinz Schreiber hat die Staatsanwaltschaft neuneinhalb Jahre Haft für den ehemaligen Waffenlobbyisten gefordert.
Der inzwischen 76-Jährige habe mit einem komplexen Tarnsystem an Konten und Briefkastenfirmen rund 14,7 Millionen Mark an Steuern hinterzogen, sagte Ankläger Marcus Paintinger am Montag in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Augsburg. Zwischen 1988 und 1993 habe Schreiber rund 65 Millionen Mark an Provisionen für Waffengeschäfte bekommen und am deutschen Fiskus vorbei in die Schweiz und nach Liechtenstein geleitet. "Der Angeklagte hat dabei eine persönliche Raffgier an den Tag gelegt, die seinesgleichen sucht", sagte der Staatsanwalt. Bis heute sei unklar, wo das Geld geblieben ist.
Neben Steuerhinterziehung legen die Ermittler Schreiber strafbare Vorteilsgewährung zur Last, da er den damaligen Verteidigungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls mit 3,8 Millionen Mark geschmiert habe. Pfahls hatte im Prozess als Zeuge ausgesagt, Schreiber habe Gelder in Millionenhöhe für ihn auf einem Schweizer Konto verwahrt und auch Beträge in bar ausbezahlt.
Schreibers Verteidiger wiesen den Strafantrag der Verteidigung als "maßlos" zurück und plädierten auf Freispruch. Statistisch habe ihr Mandant noch neun Jahre zu leben. "Mit anderen Worten: Die Staatsanwaltschaft Augsburg tritt mit Elan auf und fordert, dass er im Gefängnis sterben soll", sagte Anwalt Jens Bosbach. Sein Kollege Jan Olaf Leisner führte aus, das Geld auf Schreibers Konten habe allenfalls zu einem Drittel diesem selbst gehört, der Rest sei von Kunden und Auftraggebern der Waffengeschäfte für andere bestimmt gewesen. Deren Namen habe Schreiber verschwiegen, weil er bei ihnen im Wort stehe. Zudem sei der Nachweis, dass sie Geld bekommen hätten, nur schwer zu führen.
Die Summe der hinterzogenen Steuern bezifferte Leisner auf lediglich 1,2 Millionen Mark. Das Geld stehe allerdings nicht dem deutschen, sondern dem kanadischen Fiskus zu, so dass sich Schreiber in Deutschland deshalb nicht strafbar gemacht habe. Der Angeklagte hat seit 1973 auch einen kanadischen Pass und steuerte zeitweise seine Geschäfte aus dem nordamerikanischen Land. Selbst wenn die Steuern in Deutschland hinterzogen worden sein sollten, läge der Strafrahmen nach Ansicht der Verteidiger nur bei drei Jahren und acht Monaten Gefängnis.
Staatsanwalt Paintinger ließ in seinem Plädoyer außer Schreibers Alter kaum mildernde Umstände für den Beschuldigten gelten. Der Angeklagte habe sich fast zehn Jahre lang mit allen Mitteln gegen seine Auslieferung aus Kanada nach Deutschland gewehrt. Daher soll ihm nach dem Willen der Anklage auch die kanadische Auslieferungshaft nicht auf die beantragte Gefängnisstrafe angerechnet werden.
Die ursprünglichen weiteren Anklagepunkte der Bestechung sowie der Beihilfe zur Untreue und zum Betrug hat die Staatsanwaltschaft aus verschiedenen Gründen fallengelassen.
Schreiber, eine der Schlüsselfiguren der CDU-Spendenaffäre der 1990er Jahre, sieht sich als Helfer der Politik und durch die von ihm eingefädelten Rüstungsgeschäfte als Bewahrer deutscher Arbeitsplätze. Staatsanwalt Paintinger merkte süffisant an, dass Schreibers im Vorfeld angekündigte Enthüllungen über deutsche Politiker ausgeblieben sind: "Die angeblich platzenden Bomben haben nicht einmal als Rohrkrepierer getaugt." Die 10. Kammer des Augsburger Landgerichts verkündet ihr Urteil am kommenden Mittwoch.
Erschienen 3. Mai 2010 bei http://www.reuters.com.
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