Angaben auf Geschäftsbriefen und Rechnungen I

"... Seit dem 01.01.2007 müssen E-Mails, Faxe und Postkarten die Geschäftsbriefe ersetzen, z.B. Auftragsbestätigungen, Angebote etc. ebenso wie alle übrigen Geschäftsbriefe die gesetzlichen Pflichtangaben enthalten. Durch das Gesetz über das elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) wurden die Vorschriften der §§ 37a, 125a HGB, 80 AktG, 35a GmbHG und 25a GenG neu gefaßt. Auch für Kleingewerbetreibende, für die keine Firma im Handelsregister eingetragen ist, wir…

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Themen: Handelsregister , Hgb , Ihk , Handelsregister Auf Rechnungen

Erschienen 2. Februar 2007 auf http://deyerler.blogspot.com.

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