Anforderungen an die Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung – häufige Kurzerkrankungen
Das BAG stellt hohe Anforderungen an die Wirksamkeit, denn die krankheitsbedingte Kündigung ist keine Sanktion für Fehlzeiten in der
Vergangenheit, sondern soll Störungen in der Zukunft vermeiden. Daher bedarf es zunächst einer negativen Gesundheitsprognose für die
Zukunft
1. Negative Gesundheitsprognose
Ist der Arbeitnehmer in der Vergangenheit wiederholt für kürzere Zeiträume aufgrund jeweils neuer Erkrankungen abwesend gewesen, so
sprich man von häufigen Kurzerkrankungen. In einem solchen Fall müssen Sie als Arbeitgeber darlegen und beweisen in welchem Umfang
mit Wiedererkrankungen in der Zukunft zu rechnen ist. Eine Indizwirkung für die Zukunft haben die Krankheitszeiten in der
Vergangenheit. Als Arbeitgeber müssen Sie die genauen Krankheitszeiten der letzten 3 Jahre vortragen. Bei der Ermittlung der
Krankheitszeiten müssen Krankheiten die auf einmaligen Ursachen beruhen oder ausgeheilt sind unberücksichtig bleiben. Als Arbeitgeber
haben Sie regelmäßig keine Informationen über die Art der Erkrankung, so dass jede Prognose mit erheblichen Unsicherheiten belastet
ist.
2. erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen
Unterstellt man dass man als Arbeitgeber nach Ablauf von 3 Jahren eine negative Gesundheitsprognose darlegen und beweisen kann muss
des weiteren eine erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen zu erwarten sein. Dies kann bei wirtschaftlichen Belastungen
der Fall sein. Die Entgeltfortzahlung als wirtschaftliche Belastungen ist jedoch nur dann erheblich wenn sie in den letzten 3 Jahren
jeweils mehr als 6 Wochen (=42 Tage) beträgt. Eine nur geringfügige Überschreitung des Sechswochezeitraums ist nach der
Rechtsprechung nicht genügend.
3. Interessenabwägung
Im Rahmen einer Interessenabwägung wäre schließlich zu prüfen ob die erheblichen betrieblichen Beeinträchtigungen zu einer
billigerweise nicht hinzunehmenden Belastung des Arbeitgebers führen. Hierbei wären seitens der Arbeitnehmer insbes…
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