Anfechtungsklage und Sqeeze-Out
am 10.10.2006 von http://www.meisen.info
Der Bundesgerichtshof musste in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil zur Befugnis des Klägers zur Fortsetzung einer aktienrechtlichen Anfechtungsklage nach Wegfall der Aktionärsstellung durch Squeeze out Stellung nehmen.
Die Kläger und deren Streithelfer waren Minderheitsaktionäre der beklagten Aktiengesellschaft. Im Mai 1997 stimmte die Hauptversammlung der Beklagten einer zuvor erfolgten Ausgliederung des zentralen Unternehmensteils auf eine neu gegründete GmbH & Co.KG mit anschließender Veräußerung der Geschäftsanteile an die Mehrheitsaktionärin der Beklagten gemäß § 179 a AktG zu. Gegen diese Hauptversammlungsbeschlüsse richten sich die Anfechtungs-, hilfsweise Nichtigkeits- und Nichtigkeitsfeststellungsklagen der Kläger; sie haben insbesondere geltend gemacht, der operative Teil des Unternehmens sei erheblich unter Wert veräußert worden, die Hauptaktionärin habe sich dabei durch Ausübung ihres Stimmrechts treuwidrig einen unzulässigen Sondervorteil zum Schaden der Gesellschaft und der Minderheits-aktionäre verschafft (§ 243 Abs. 2 AktG). Noch vor Erlass des erstinstanzlichen Urteils wurden die Kläger im Rahmen eines Squeeze-out-Verfahrens aus der beklagten Aktiengesellschaft rechtswirksam ausgeschlossen und ihre Aktien auf die Haupt-aktionärin übertragen. Die damit einzig verbliebene Aktionärin beschloss sodann auf einer außerordentlichen Hauptversammlung im September 2003 die Bestätigung der angefochtenen Hauptversammlungsbeschlüsse.
Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Das Oberlandesgericht hat die dagegen gerichtete Berufung der Kläger zurückgewiesen. Zur Begründung hat es ausgeführt, den Klägern fehle - aufgrund des Wegfalls ihrer Gesellschafterstellung in Folge des Squeeze-out-Verfahrens - die für die Erhebung der Klage erforderliche Anfechtungsbefugnis. Hiergegen richtet sich die vom Berufungsgericht zugelassene Revision der Kläger.
Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Er …
Gewinnen mit Squeeze-Out-Aktien
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“Abfindung an Ex-Vorstand”
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