Anfechtungsfrist für Verkehrszeichen

Die Frist für die Anfechtung eines Verkehrsverbots, das durch Verkehrszeichen bekannt gegeben wird, beginnt für einen Verkehrsteilnehmer erst zu laufen, wenn er zum ersten Mal auf das Verkehrszeichen trifft. Bei einem vollständigen Wechsel in der straßenverkehrsbehördlichen Zuständigkeit ist die Anfechtungsklage gegen ein verkehrsbezogenes Gebot oder Verbot gegen den Rechtsträger der nunmehr zuständigen (unteren) Straßenverkehrsbehörde zu richten.

Dies entschied jetzt der Verwaltungsgerichts Baden-Württemberg in Mannheim und nahm zugleich noch zu den Voraussetzungen des § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO für ein durch das Zeichen 254 angeordnetes Verkehrsverbot (Verbot für Fahrräder) Stellung:

Die Widerspruchsfrist

Die wegen Fehlens einer Rechtsmittelbelehrung einjährige Widerspruchsfrist (vgl. §§ 70 Abs. 1 Satz 1, 58 Abs. 2 VwGO) beginnt nicht schon mit dem Aufstellen dieses Verkehrszeichens, sondern erst zu dem Zeitpunkt an zu laufen, an dem sich der Verkehrsteilnehmer erstmals gegenübersah. Dass er auf dieses tatsächlich bereits früher, nämlich bereits vor mehr als einem Jahr, getroffen wäre, folgt im hier vom Verwaltungsgerichtshof entschiedenen Fall insbesondere nicht schon daraus, dass der Kläger seit 2002 in Karlsruhe wohnt und “Sportradfahrer” ist.

Das Verkehrsverbot für Radfahrer bzw. Fahrräder (Zeichen 254), das wie andere Verkehrsverbote und -gebote ein Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung im Sinne des § 35 Satz 2 VwVfG ist, wird gemäß § 43 Abs. 1 Satz 1 VwVfG gegenüber demjenigen, für den es bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in dem es ihm bekannt gegeben wird. Die Bekanntgabe erfolgt nach den bundesrechtlichen (Spezial-)Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung durch Aufstellen des Verkehrsschildes (vgl. insbesondere § 39 Abs. 1 und § 45 Abs. 4 StVO). Sind Verkehrszeichen so aufgestellt oder angebracht, dass sie ein durchschnittlicher Kraftfahrer bei Einhaltung der nach § 1 StVO erforderlichen Sorgfalt schon „mit einem raschen und beiläufigen Blick” erfassen kann, äußern sie ihre Rechtswirkung gegenüber jedem von der Regelung betroffenen Verkehrsteilnehmer, gleichgültig, ob er das Verkehrszeichen tatsächlich wahrnimmt oder nicht.

Dies bedeutet nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts indes nicht, dass die Anfechtungsfrist gegenüber jedermann bereits mit dem Aufstellen des Verkehrszeichens in Gang gesetzt würde. Diese Frist werde vielmehr erst dann in Lauf gesetzt, wenn sich der betreffende Verkehrsteilnehmer erstmals der Regelung des Verkehrszeichens gegenübersehe. Dass in seinem Urteil vom 11.12.1996 die Bekanntgabe nach den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung als eine besondere Form der öffentlichen Bekanntmachung bezeichnet werde, zwinge nicht zu dem Schluss, dass auch die Anfechtungsfrist für jedermann mit dem Aufstellen des Verkehrszeichens zu laufen beginne. Denn es handele sich um eine “…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Verbot , Mannheim , Verkehrszeichen , Klagefrist , Straßenverkehrsordnung , Widerspruchsfrist , Verkehrsverbot

Erschienen 26. April 2011 auf http://www.rechtslupe.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

BVerwG stärkt Rechte der Radfahrer als gleichwertige Verkehrsteilnehmer

LawBike.de | 22. November 2010 — Eine Radwegebenutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage…

Radwegbenutzungspflicht

Rechtslupe | 10. Januar 2011 — Eine Radwegebenutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage…

BVerwG: Grundsatzentscheidung zur Rechtsmäßigkeit von Überholverboten und Beginn der Anfechtungsfrist bei Verkehrszeichen

Juraexamen.info | 7. Oktober 2010 — Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Grundsatzentscheidung vom 23.9.2010 (3 C 32/09 und 3 C 37/09) zur Rechtmäßigkeit von …

VG Oldenburg: Verkehrszeichen zur Radwegebenutzung

Juraexamen.info | 30. Januar 2012 — Das VG Oldenburg entschied diesen Monat einen Fall, der sich prima für eine Klausur in juristischen Staatsexamina oder für münd…

Radwegebenutzungspflicht

Rechtslupe | 19. November 2010 — Eine Radwegebenutzungspflicht darf gemäß § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlic…

BVerwG zu LKW-Überholverbot: Zumeist ok!

beck-blog | 23. September 2010 — Na, ich hoffe zunächst einmal, dass sich der Klägervertreter RA Dr. Kettler hier zu Wort meldet. Das BVerwG hat nämlich heute z…

Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht nur bei qualifizierter Gefahrenlage zulässig

LawBike.de | 5. Februar 2012 — Das VG Oldenburg entschied, dass eine Radwegebenutzungspflicht durch Aufstellen entsprechender Verkehrszeichen (Zeichen 240) …

Benutzungspflicht eines Radweges

Rechtslupe | 8. Februar 2012 — Die Straßenverkehrsbehörde darf eine Radwegebenutzungspflicht durch Aufstellen entsprechender Verkehrszeichen nur dann anordnen…

Widerspruchsfrist bei Verkehrszeichen

Rechtslupe | 25. November 2010 — Die Frist für die Anfechtung eines Verkehrsverbotes, das durch Verkehrszeichen bekannt gegeben wird, beginnt für einen Verkehrs…

Zulässigkeit von Überholverboten für LKW

examensrelevant.de | 25. September 2010 — Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte über die Rechtmäßigkeit von Lkw-Überholverboten auf mehreren Streckenabschnitte…